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Newcastle-Krankheit (Newcastle Disease, ND)



Allgemeinverfügung über die Aufhebung der Tierseuchenallgemeinverfügung zur Vorbeugung vor der Einschleppung und der frühzeitigen Erkennung der Newcastle Disease (ND) vom 05. Mai 2026

Die Newcastle-Krankheit (ND, „atypische Geflügelpest“) ist eine hochgradig ansteckende Viruserkrankung bei Geflügel, die durch Atemnot, Durchfall und hohe Todesraten bis 100% gekennzeichnet ist.

Fast alle Vogelarten können infiziert werden. In Deutschland wird das Virus vor allem bei wild lebenden Tauben nachgewiesen. Die Schwere der hervorgerufenen Erkrankung hängt von der Pathogenität des Virusstammes, der Wirtspezies sowie von der Immunkompetenz der betroffenen Tiere ab. Beim Haushuhn kann die Erkrankung - in Abhängigkeit vom Virusstamm - von sehr milden Verläufen bis zum plötzlichen Tod mit 100-prozentiger Mortalität der Herde variieren.
Neben dem Kardinalsymptom - also der erhöhten Mortalität - mit zuvor aufgetretener Störung des Allgemeinbefindens können zudem folgende Krankheitszeichen auf eine NDV-Infektion hinweisen: Legeleistungsabfall, Ödeme an Kopf und Kehllappen, respiratorische Störungen, Durchfall und nervöse Störungen.

Geflügelhalter sind angehalten, die regelmäßig durchzuführenden Pflichtimpfungen gegen ND in ihren Hühner- und Putenbeständen zu überprüfen und gegebenenfalls aufzufrischen. Auch Halter von Kleinstbeständen sind dazu verpflichtet. Darüber hinaus sollten Biosicherheitsmaßnahmen überprüft werden, die das Risiko eines Ein- und Austrags von Virus senken. Besonderes Augenmerk sollte dabei auf die Kontrolle von Personenkontakten bzw. den Austausch von Gegenständen gelegt werden. 

Tierseuchenallgemeinverfügung zur Vorbeugung vor der Einschleppung und der frühzeitigen Erkennung der Newcastle Disease (ND) vom 05. Mai 2026

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