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Hinweise zur KFZ-Zulassung

Änderungen des Halternamens, der Anschrift und Änderungen am Fahrzeug, die die Fahrzeugart oder die Motorisierung betreffen, sind der Zulassungsstelle unverzüglich zu melden.

Eine Veräußerung des Fahrzeuges sollte nur nach außer Betriebsetzung des Fahrzeuges erfolgen. In jedem Falle ist der Zulassungsstelle eine Veräußerung anzuzeigen. Für die Zulassung eines Fahrzeuges auf eine minderjährige Person muss die Einwilligung der Eltern und ein Ausweisdokument eines Elternteils vorliegen.

Bei Wechsel der Haftpflichtversicherung muss eine neue Versicherungsbestätigung vor Ablauf der alten Versicherung vorliegen.

Geforderte Unterlagen haben im Original vorzuliegen, mit Ausnahme vom Personalausweis, Reisepass mit Meldebescheinigung oder vom Registerauszug bzw. der Gewerbeanmeldung, die auch als notariell beglaubigte Kopie vorgelegt werden können.

Innerhalb des Landes Brandenburg ist seit dem 12.04.2010 eine Kennzeichenmitnahme ohne Halterwechsel möglich. Hinweise hierzu auf den Seiten des Landes Brandenburg.

Die Zulassung eines Fahrzeuges erfolgt seit dem 01.03.2007 nur noch am Ort der Hauptwohnung.
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