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Erfassung, Überprüfung, Archivierung von Totenscheinen

Das Gesundheitsamt registriert und archiviert alle eingehenden Todesbescheinigungen.

Zu kontrollieren ist die ordnungsgemäße Ausstellung der Totenscheine. Die Totenscheine werden 30 Jahre lang aufbewahrt.

Informationen zur statistischen Auswertung werden an das
Amt für Statistik Berlin-Brandenburg und das
Klinisch-epidemiologischen Krebsregister Brandenburg-Berlin weitergeleitet.

 

Rechtsgrundlage:    § 17 Brandenburgisches Bestattungsgesetz   
                                (BbgBestG)

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