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Eingriffsregelung

Windpark bei Saathain

Windpark bei Saathain
© Jutta Wegener

Die Eingriffsregelung ist eines der wichtigsten Naturschutzelemente von großer Praxisrelevanz. Es geht darum, die Eingriffsfolgen für Natur und Landschaft so gering wie möglich zu halten. Danach sind erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft vom Verursacher vorrangig zu vermeiden; nicht vermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen sind durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen oder, soweit dies nicht möglich ist, durch einen Ersatz in Geld zu kompensieren.

Ansprechpartner

SB Eingriffsregelung
Nordpromenade 4a
04916 Herzberg

Telefon:  03535 46-9303
Fax:  03535 46-3972
Telefon:  Sven.Hackel@lkee.de
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SB Eingriffsregelung
Nordpromenade 4a
04916 Herzberg (Elster)

Telefon:  03535 46-9304
Fax:  03535 46-9372
E-Mail:  Kevin.Kiessling@lkee.de

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SB Eingriffsregelung
Nordpromenade 4 a
04916 Herzberg (Elster)

Telefon:  03535 46-9321
Fax:  03535 46-9372
E-Mail:  martin.wagner@lkee.de

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