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Die Zunftordnung für die Finsterwalder Bäckerinnung

Seit langem im Besitz des Kreismuseums Finsterwalde befindet sich eine der ältesten erhalten gebliebenen Urkunden zur Geschichte der Stadt. Unlängst fachgerecht restauriert, erstrahlt die Zunftordnung der Finsterwalder Bäcker, am 25. Januar 1580 durch den Schlossherrn Otto von Dieskau bestätigt, jetzt wieder in neuem Glanz.

Zunftordnung Bäckerinnung

Zunftordnung Bäckerinnung

Ordnungen regelten mit dem Aufkommen der Zünfte im frühen Mittelalter in Form von schriftlich gefassten Statuten und Vorschriften den Alltag einer Handwerkszunft. Sie legten organisatorische Rahmenbedingungen fest und sorgten für soziale Sicherung, Zunftharmonie und Moral. Auch die Finsterwalder Bäckerzunft gab sich in der überlieferten Urkunde einen Verhaltenskodex. Er reichte vom Nachweis der „ehelichen Geburdt, Herkommens und Wandels“ vor dem Antritt einer Bäckerlehre bis hin zur Länge der Wanderzeit, die zwei Jahre betragen sollte. Otto von Dieskau bestätigte die Zunftordnung, weil „ich dan guten nutzlichen und erbarn [ehrbaren] Policeien undt Ordtnnugen in sonderheit wol gewogen … “
Die Urkunde wurde mit Eisengallustinte auf Pergament geschrieben. Ursprünglich war sie mit einem Siegel Otto von Dieskaus versehen – das Siegel ist zu einem späteren Zeitpunkt entfernt worden, möglicherweise, um das Dokument im rechtlichen Sinne ungültig zu machen. Mit dieser Urkunde hat das Kreismuseum Finsterwalde die sonst eher seltene Gelegenheit, ein derartiges Schriftstück am Ort seines Entstehens zu verwahren.

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