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Heilkunde/Heilpraktikerlaubnis

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Gesundheitsamt
SB Allgemeine Verwaltung/Medizinalaufsicht
Grochwitzer Straße 20
04916 Herzberg (Elster)

Telefon:  03535 46-3119
Fax:  03535 46-3122
E-Mail:  Gesundheitsamt@lkee.de

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Überwachung der berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde

Wer als Heilpraktiker die Heilkunde ohne ärztliche Bestallung ausüben will, benötigt gemäß § 1 Abs. 1 des Heilpraktikergesetzes eine Erlaubnis. 

Unter dem Begriff Ausübung der Heilkunde fällt prinzipiell jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienst von anderen ausgeübt wird (Definition nach § 1 Abs. 2 des Heilpraktikergesetzes).  

Im Gesundheitsamt des Landkreises Elbe-Elster erfolgt die 

  • Antragstellung und Erlaubniserteilung (sowie Widerspruchsverfahren) und
  • die Kontrolle der berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde.

Heilpraktikererlaubnis

Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung - allgemeine und sektorale Heilpraktikererlaubnis

Wer als Heilpraktiker die Heilkunde ohne ärztliche Bestallung ausüben will, benötigt gemäß § 1 Abs. 1 des Heilpraktikergesetzes eine Erlaubnis.

Im Gesundheitsamt des Landkreises Elbe-Elster erfolgt die:

  • persönliche Antragstellung und Erlaubniserteilung (sowie Widerspruchsverfahren) und
  • die Kontrolle der berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde

Der Öffentliche Gesundheitsdienst der Landeshauptstadt Potsdam führt im Auftrag des zuständigen Ministeriums für Gesundheit und Soziales (MGS) die uneingeschränkte und beschränkte Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung für das gesamte Land Brandenburg durch. 

Allgemeine Heilpraktikererlaubnis

Sektorale Heilpraktikererlaubnis

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