Heilkunde/Heilpraktikerlaubnis
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SB Allgemeine Verwaltung/Medizinalaufsicht
Grochwitzer Straße 20
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46-3119
Fax: 03535 46-3122
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Überwachung der berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde
Wer als Heilpraktiker die Heilkunde ohne ärztliche Bestallung ausüben will, benötigt gemäß § 1 Abs. 1 des Heilpraktikergesetzes eine Erlaubnis.
Unter dem Begriff Ausübung der Heilkunde fällt prinzipiell jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienst von anderen ausgeübt wird (Definition nach § 1 Abs. 2 des Heilpraktikergesetzes).
Im Gesundheitsamt des Landkreises Elbe-Elster erfolgt die
- Antragstellung und Erlaubniserteilung (sowie Widerspruchsverfahren) und
- die Kontrolle der berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde.
Heilpraktikererlaubnis
Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung - allgemeine und sektorale Heilpraktikererlaubnis
Wer als Heilpraktiker die Heilkunde ohne ärztliche Bestallung ausüben will, benötigt gemäß § 1 Abs. 1 des Heilpraktikergesetzes eine Erlaubnis.
Im Gesundheitsamt des Landkreises Elbe-Elster erfolgt die:
- persönliche Antragstellung und Erlaubniserteilung (sowie Widerspruchsverfahren) und
- die Kontrolle der berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde
Der Öffentliche Gesundheitsdienst der Landeshauptstadt Potsdam führt im Auftrag des zuständigen Ministeriums für Gesundheit und Soziales (MGS) die uneingeschränkte und beschränkte Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung für das gesamte Land Brandenburg durch.
Allgemeine Heilpraktikererlaubnis
Sektorale Heilpraktikererlaubnis
Es können folgende sektorale Heilpraktikererlaubnisse beantragt werden:
- Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung - beschränkt auf dem Gebiet der Psychotherapie
- Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung - beschränkt auf dem Gebiet der Physiotherapie
►Informationen zur sektoralen Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung
► Antrag nach Aktenlage (sektorale Heilpraktikererlaubnis)
► Gebühren




