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Antragstellung

Das Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG) legt einen Zuschuss für die berufliche Ausbildung fest. Der Landkreis ist zuständig für die Gewährung und Berechnung der BAföG-Förderung für Schüler/innen und Studenten/innen die einen berufsqualifizierenden Abschluss anstreben.
Ausgenommen sind Studenten/innnen an Hochschulen und Universitäten. Diese wenden sich bitte an die jeweilige Bildungseinrichtung.


Was ist BAföG?


Nach dem BAföG wird individuelle Ausbildungsförderung gewährt, wenn Auszubildenden die erforderlichen Mittel für Lebensunterhalt und ihre Ausbildung anderweitig nicht zur Verfügung stehen.

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