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Stellenangebote für die Tätigkeit als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger für einen Bezirk

Nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) vom 26. November 2008 werden freiwerdende Kehrbezirke ab dem 1. Januar 2010 nicht mehr nach dem Rangstichtag und Bewerberlisten vergeben, sondern nur noch im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens. Nach der Schornsteinfegerzuständigkeitsverordnung (SchfZV) ist die Kreisordnungsbehörde die Stelle, die für diese Bezirke im Land Brandenburg die Ausschreibung sowie die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber vornimmt und die bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bestellt (Bestellungsbehörde). Die Aufgaben der Kreisordnungsbehörden nehmen die Landkreise und die kreisfreien Städte wahr.

Die Tätigkeit als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger für einen Bezirk wird im Internetportal unter www.bund.de - Stellenangebote - in der Regel vier Monate vor dem Zeitpunkt, an dem der Bezirk regelmäßig neu zu besetzen ist (Vergabetermin), ausgeschrieben. Nach der Brandenburgischen Bezirksschornsteinfeger-Ausschreibungs- und Auswahlverordnung (BbgBAAV) endet die Frist für die Bewerbung und die Einsendung der erforderlichen Bewerbungsunterlagen drei Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung (Einreichungsfrist). Hier gilt das Datum des Posteingangs bei der Bestellungsbehörde (Posteingangsstempel).

Im Fall fehlender, unvollständiger, veralteter oder nicht fristgemäß eingereichter Bewerbungsunterlagen sowie fehlender deutscher Übersetzungen kann die Bestellungsbehörde die Vorlage der entsprechenden Unterlagen unter erneuter Fristsetzung nachfordern, wenn hierdurch der Ablauf des Auswahlverfahrens und insbesondere die fristgemäße Bestellung nicht gefährdet werden.

Die Bewerber müssen fachlich geeignet sein. Gemäß Paragraph 9 Absatz 2 SchfHwG ist fachlich geeignet, wer die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzt. Das ist der Fall bei Personen, die mit dem Schornsteinfegerhandwerk in die Handwerksrolle eingetragen sind oder die nach den §§ 7 bis 9 der Handwerksordnung ohne weiteres in die Handwerksrolle eingetragen werden können. Die Bewerber müssen darüber hinaus die zur Ausübung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche persönliche und fachliche Zuverlässigkeit besitzen

Die Auswahl zwischen den Bewerbern erfolgt gemäß Paragraph 9 Absatz 4 SchfHwG durch die Bestellungsbehörde nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung. Hier kommt es insbesondere auf die persönliche Zuverlässigkeit, die Ergebnisse der Berufsausbildung und der berufsorientierten Fortbildung, die Spezialkenntnisse (auch im EDV-Bereich), die Dauer der Berufserfahrungen und der Erfahrungen als selbständiger Schornsteinfeger, die Bewertung in Zeugnissen, den aktuellen Stand der Fachkenntnisse sowie den Gesundheitszustand an (Bewertungskriterien). Ist auf der Grundlage der Bewertungspunkte bei Punktegleichstand keine Entscheidung über die Vergabe des Bezirks möglich, erfolgt die Entscheidung auf Grund der Auswertung vergleichbarer Stellungnahmen oder vergleichbarer Kehrbuch- oder Bezirksüberprüfungen oder auf Grund von Bewerbungsgesprächen. Wenn die Bewerberin oder der Bewerber bereits Inhaber eines Bezirks ist oder war, kann die Bestellungsbehörde bei der für den Bezirk zuständigen Behörde eine Stellungnahme einholen. Die in diesem Zusammenhang den Bewerberinnen und Bewerbern entstehenden Kosten werden nicht erstattet.
Außerdem kann die Bestellungsbehörde zur Prüfung der Zuverlässigkeit zusätzlich ein Führungszeugnis, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister und eine Bescheinigung in Steuersachen abfordern.

Weitere Informationen zum Verfahren und den erforderlichen Bewerbungsunterlagen entnehmen Sie bitte dem Internetportal www.bund.de - Stellenangebote (Stellen im öffentlichen Dienst) - Tätigkeitsfeld: Handwerk und Produktion

http://www.bund.de/DE/Home/homepage_node.html

Häufig gestellte Fragen:

Was versteht man unter einem „Nachweis"?
Werden als Bewerbungsunterlagen „Nachweise" verlangt (Punkte 3 bis 5), reicht eine Kopie des jeweiligen Originaldokuments.
Im Falle einer Bestellung müssen die ausgewählte Bewerberin oder der ausgewählte Bewerber alle Bewerbungsunterlagen im Original zum Vergleich mit der Kopie vorlegen.

Wie ist eine „Eigenerklärung" abzugeben?
Im Fall einer geforderten „Eigenerklärung" (Punkte 6 bis 8) soll die Bewerberin oder der Bewerber eigenständig schriftlich erklären, dass er den entsprechenden Sachverhalt erfüllt oder nicht erfüllt bzw. dem Sachverhalt zustimmt und dies mit Ort, Datum sowie Unterschrift bestätigen.

 

Da auf Grund des § 48 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz die Bestellungen, welche vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes erfolgt sind, bis zum 31. Dezember 2014 befristet sind, werden zum 01.01.2015 acht Bezirke ausgeschrieben. Auf Grund einer Sonderregelung erfolgt die Ausschreibung am 24. März 2014 und endet am 14. April 2014. (§ 8 Brandenburgische Bezirksschornsteinfeger-Ausschreibungs- und Auswahlverordnung – BbgBAAV)

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Zu beachten ist ebenso, dass auf Grund des § 12 Abs. 1 Nr. 3 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz das Renteneintrittsalter ab dem 1. Januar 2013 für bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerinnen und bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger auf 67 Lebensjahre angehoben wurde. Außerdem kann es durch eine vorzeitige Beendigung der bisherigen Bestellung jeder Zeit zur Ausschreibung von Bezirken kommen kann.

Bestellungsliste für den Landkreis Elbe-Elster:

 

 

Voraussichtlcher
Bestellungs-termin

Voraussichtlicher
Ausschreibungs-termin

Kehrbezirk

Orte bzw. Ortsteile

01.01.2015  24.03.2014  EE 075 Arenzhain, Berga, Beutersitz, Buchhain, Dübrichen, Frankenhain, Hillmersdorf, Jagsal, Lichtena, Malitschkendorf, Naundorf, Nexdorf, Ölsig, Polzen, Prießen, Schilda, Schlieben, Stechau, Trebbus, Wehrhain, Werenzhain
01.01.2015  24.03.2014  EE 065 Beiersdorf, Domsdorf-Siedlung, Falkenberg, Kölsa Siedlung, Koßdorf-Lönnewitz, Lausitz, Lönnewitz, Marxdorf, Rotstein, Schmerkendorf, Wahrenbrück, Zinsdorf
01.01.2015  24.03.2014  EE 061 Betten, Finsterwalde, Göllnitz, Gröbitz, Lichterfeld, Lieskau, Lindthal, Massen, Möllendorf, Pießig, Rehain, Schacksdorf, Tanneberg
01.01.2015  24.03.2014  EE 073 Arnsnesta, Beyern, Bicking, Borken, Buckau, Fermerswalde, Frauenhorst, Friedrichsluga, Gräfendorf, Großrössen, Herzberg, Kleinrössen, Kolochau, Kölsa, Löhsten, Madhel, Rahnisdorf, Rehfeld, Züllsdorf
 01.01.2015  24.03.2014  EE 078 Doberlug-Kirchhain, Gruhno, Haidemühl, Rückersdorf, Schönborn, Tröbitz
 01.01.2015  24.03.2014  EE 071 Döllingen, Dreska, Elsterwerda, Gorden, Großthiemig, Haida, Hirschfeld, Kahla, Kraupa, Merzdorf, Reichenhain, Saathain, Staupitz, Stolzenhain, Würdenhain
 01.01.2015  24.03.2014  EE 062 Babben, Bergen, Birkwalde, Bornsdorf, Breitenau, Brenitz, Crinitz, Dabern, Friedersdorf, Fürstlich Drehna, Gahro, Gehren, Goßmar, Großbahren, Großkrausnik, Grünswalde, Kleinbahren, Kleinkrausnick, Münchhausen, Ossak, Pahlsdorf, Ponnsdorf, Riedebeck, Schönewalde, Sonnewalde, Tebbinchen, Tugam, Wanninchen, Weißack, Zeckerin
 01.01.2015  24.03.2014  EE 059 Doberlug-Kirchhain, Finsterwalde, Fischwasser, Frankena, Hennersdorf, Lindena, Lugau, Ponnsdorf, Reuthen, Rückersdorf, Schönheide
 01.01.2016  01.09.2015  EE 067 Elsterwerda, Gröden, Hohenleipisch, Kotschka, Krauschütz, Plessa, Prösen, Wainsdorf
 01.10.2016  01.06.2016  EE 069 Altenau, Bönitz, Brottewitz, Burxdorf, Fichtenberg, Kauxdorf, Kosilenzien, Koßdorf, Kröbeln, Langenrieth, Martinskirchen, Möglenz, Mühlberg, Neuburxdorf, Oschätzchen, Saxdorf, Weinberge
 21.12.2016  21.08.2016  EE 068 Elsterwerda, Biehla, Hirschfeld, Hohenleipisch, Oppelhain, Plessa, Zeischa
 01.01.2018  01.09.2017  EE 066 Bad Liebenwerda, Dobra, Maasdorf, Prestewitz, Prieschka, Schadewitz, Thalberg, Theisa, Winkel, Zobersdorf
 01.03.2018  28.10.2017  EE 060 Drößig, Eichholz, Finsterwalde, Friedersdorf, Grünewalder Lauch, Lugau, Oppelhain, Pechhütte, Sorno
 01.02.2020  01.10.2019  EE 077 Ahlsdorf, Bernsdorf, Brandis, Dubro, Freileben, Grassau, Hartmannsdorf, Hohenbucko, Hohenkuhnsdorf, Holzdorf, Horst, Jeßnick, Karlsdorf, Knippelsdorf, Kolpien, Körba, Krassig, Lebusa, Mehlsdorf, Proßmarke, Schöna, Schönewalde, Stolzenhain, Striesa, Werchau, Wiepersdorf, Wildenau
 01.03.2020  01.11.2019  EE 076 Bahnsdorf, Bomsdorf, Domsdorf, Drasdo, Friedersdorf, Herzberg, Langennaundorf, München, Neudeck, Osteroda, Redlin, Uebigau, Wiederau, Wildgrube + Werk
 
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