Gleichstellungsbeauftragte
Die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten
regelmäßige Sprechstunden zu Gleichstellungsproblemen
Hilfestellung für Ratsuchende in enger Zusammenarbeit mit den Beratungs- und Verwaltungsstellen und sonstigen Einrichtungen
Abgabe von Stellungnahmen zu Verwaltungsvorlagen, in denen Gleichstellungsfragen behandelt oder berührt werden
Entgegennahme von Anregungen und Beschwerden
Mitwirkung bei allen gleichstellungsrelevanten Vorgängen im Landkreis
Beratung und Unterstützung der Verwaltungsführung und Ämter bei Fragen der Gleichbehandlung
Prüfung von Stellenausschreibungen und ggf. Einbringung von Änderungsvorschlägen
Beteiligung am Personalauswahlverfahren und Vorstellungsgesprächen, bei Umsetzungen, Beförderungen, Höhergruppierungen, Fortbildungen u.a., soweit Frauen davon betroffen sind
Anbieten von Lösungsmöglichkeiten, Zusammenarbeit und Kooperation mit Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen sowie bei Initiativen, Einrichtungen, Behörden, Gleichstellungsstellen, Netzwerken und Organisationen.
Wenden Sie sich an die Gleichstellungsbeauftragte, wenn Sie
- Informationen, Beratung und Auskunft brauchen
- Kontakte zu Frauengruppen, Selbsthilfegruppen oder Beratungseinrichtungen suchen
- Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Rechte benötigen
- sich auf Grund Ihres Geschlechts benachteiligt fühlen
- etwas zur Verbesserung Ihrer Lebenssituation unternehmen möchten
- sich über Frauen- oder Männerthemen und Fragen der Gleichstellung informieren möchten
- sich über Mobbing informieren oder beraten lassen möchten
- Hilfe brauchen und Sie oder Ihre Kinder von Gewalt bedroht sind oder Gewalt erfahren