Sozialamt
Die Aufgaben des Sozialamtes haben sich als Folge bundes- und landesrechtlicher Regelungen in den vergangenen Jahren erheblich verändert. Grundsätzliche Aufgabe des Sozialamtes ist es, die Existenz bedürftiger, nicht erwerbsfähiger Menschen und anderer anspruchsberechtigter Personengruppen zu sichern. Seit der Umsetzung der Arbeitsmarktreform "Hartz IV" zum 1. Januar 2005 ist das Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) gesetzliche Grundlage hierfür. Die Form der Hilfe ist dabei immer von der Situation im Einzelfall abhängig.
Bereiche
Betreuungsbehörde
Bestattungskosten
Behindertenfahrdienst
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Hilfe zum Lebensunterhalt
Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege
Integration von Spätaussiedlern
Sozialhilfe für Ausländer und Asylsuchende
Schuldnerberatung
Wohngeld
Leistungen für Wehrdienstleistende und Wehrübende
Opferrente
Leistungen für Bildung und Teilhabe
Weiterer Service des Sozialamtes
Externe Angebote
