Kreislehrerrat (KLR)
Der Kreislehrerrat ist das Gremium der Lehrkräfte auf Kreisebene. Dieses Kreisgremium besteht aus je einer Lehrkraft aus jeder Schule des Landkreises Elbe-Elster. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre.
Verankert ist der Kreislehrerrat in § 136 Absatz 1 des Brandenburgischen Schulgesetzes ... "In den Landkreisen und kreisfreien Städten wird je ein Kreisrat der Schülerinnen und Schüler, der Eltern und der Lehrkräfte gebildet."
Vorstand des Kreislehrerrates für die Wahlperiode 2023-2025:
Vorsitzende |
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Stellvertreter |
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