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Bekanntmachung grundstücksrechtlicher Verfahren

Aufgrund des Erlasses des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg vom 18.01.2017 werden auf der Internetseite des Landkreises Elbe-Elster folgende Angaben zu den grundstücksverkehrsrechtlichen Genehmigungsverfahren veröffentlicht, wenn die erste Vorprüfung ergab, dass der Käufer von landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Flächen möglicherweise ein Nichtlandwirt bzw. Nichtforstwirt sein könnte.

Angaben:

- Eingangsdatum des Antrages bei der Landwirtschaftsbehörde
- Entscheidungsfrist
- Lage des Kaufgegenstandes, Gemarkung und Flur
- Gesamtgröße des Kaufgegenstandes
- Anteile Nutzungsarten

Zur Beachtung

Es wird darauf hingewiesen, dass Landwirte, welche die kaufgegenständlichen Fläche zur Eigenbewirtschaftung benötigen, ihr Erwerbsinteresse schriftlich beim

Landkreis Elbe-Elster
Amt für Veterinärwesen, Lebensmittel-
überwachung und Landwirtschaft
Nordpromenade 4 a
04916 Herzberg

erklären können.

Erst nach Bekundung eines ernsthaften Interesses und nach einer Vorprüfung der Landwirtseigenschaft des Interessenten werden weitere Angaben (Flurstück, Kaufpreis) mitgeteilt. Geeignete Unterlagen sind für die Vorprüfung einzureichen.

Es wird darauf hingewiesen, dass auf den Flächenerwerb kein Rechtsanspruch besteht. Im Falle, dass es zur Ausübung des Vorkaufrechts kommt, wird der mögliche Nacherwerber informiert.

SB Grundstücksverkehr/Landpacht
Ludwig-Jahn-Straße 2
04916 Herzberg (Elster)

Telefon:  03535 46-2631
Fax:  03535 46-2604
E-Mail:  Landwirtschaftsamt@lkee.de

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