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untere Denkmalschutzbehörde

 
Denkmaleigentümer - was nun ?

Dieser Gedanke erfasst viele Bauherren, wenn es um Maßnahmen an Denkmälern geht. Denkmalschutz und Denkmalpflege sind sowohl Aufgabe der Gesellschaft aber auch des Eigentümers. Die untere Denkmalschutzbehörde möchte Ihnen die erforderliche Hilfestellung beim Umgang mit Ihrem Denkmal geben.

Denkmale können sein:

  • Baudenkmale
  • technische Denkmale
  • Gartendenkmale
  • Denkmalbereiche
  • bewegliche Denkmale
  • Bodendenkmale

In Brandenburg sind alle Denkmäler kraft Gesetzes geschützt; die Denkmaleigenschaft eines Objektes hängt somit nicht von der Eintragung in eine Liste ab.
Grundanliegen des Denkmalschutzes ist der Erhalt von Originalsubstanz in Verbindung mit baulichen Veränderungen, die zeitgemäßen Bedingungen entsprechen. Diesbezüglich ist zu beachten, dass alle Maßnahmen der Erlaubnispflicht unterliegen. Ist das Vorhaben baugenehmigungspflichtig, ergeht die denkmalrechtliche Erlaubnis konzentriert im Rahmen der Baugenehmigung.
Die untere Denkmalschutzbehörde berät Sie auch zu Fragen der finanziellen Förderung sowie in Bezug auf steuerliche Vergünstigungen.

Die aktuelle Denkmalliste des Landkreises finden Sie hier: Denkmalliste Landkreis Elbe-Elster 2021.
Hinweis: Es erfolgen regelmäßig weitere Eintragungen, das heißt, die Liste ist nicht vollständig.

Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten [PDF-Dokument: 210 kB]

 

Ansprechpartner: Sachgebietsleiterin Frau Claudia Folkerts
Nordpromenade 4a
04916 Herzberg (Elster)

Fax:  03535 46 2657
Telefon:  03535 46 9101
E-Mail:  claudia.folkerts@lkee.de

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das älteste Gebäude im Landkreis

Lubwartturm in Bad Liebenwerda 

Landesweit sind rund 14.000 Baudenkmale in der Denkmalliste des Landes verzeichnet

 Von mehr als 40.000 archäologischen Fundplätzen sind etwa 11.000 als flächenmäßig abgegrenzte Boden-denkmale eingetragen. Die ältesten Bodendenkmale sind Feuersteinwerkzeuge aus der Zeit des Neandertalers vor rund 130.000 Jahren, gefunden im Braunkohletagebau bei Jänschwalde (Spree-Neiße). Das jüngste Bodendenkmal ist ein Fluchttunnel unter den DDR-Grenzanlagen von 1961 in Glienicke-Nordbahn (Oberhavel). Die ältesten Baudenkmale reichen bis ins 12. Jahrhundert zurück, so etwa die Klöster in Lehnin (Potsdam-Mittelmark), Zinna (Teltow-Fläming) und Doberlug-Kirchhain (Elbe-Elster) oder der um 1200 entstandene Burgturm in Stolpe (Uckermark). Eines der jüngsten Baudenkmale ist die Förderbrücke F60 in Lichterfeld (Elbe-Elster) aus dem Jahr 1988.

Für Fragen des Denkmalschutzes sind in Brandenburg die 18 Unteren Denkmalschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte sowie die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg zuständig. Obere Denkmalfachbehörde des Landes ist das Brandenburgische Landes-amt für Denkmalpflege und Archäologische Landesmuseum mit Sitz in Wünsdorf (Teltow-Fläming).

Kontakt


Landrat

Christian Jaschinski
Ludwig-Jahn-Straße 2
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46-0
Fax: 03535 46 2662
E-Mail: landrat@lkee.de oder Kontaktformular Web: www.lkee.de
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Jacqueline Heinrich

Sekretärin des Landrates
Ludwig-Jahn-Straße 2
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46-0
Fax: 03535 46-2662
E-Mail: landrat@lkee.de oder Kontaktformular
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