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Anlagen in oder an Gewässern

Anlagen, die im Gewässer selbst oder in nächster Nachbarschaft zum Gewässer errichtet werden, können sich nachteilig auf die Gewässer auswirken, die Unterhaltung oder einen geplanten Ausbau erschweren, oder im Hochwasserfall Probleme bereiten. Es ist deshalb erforderlich, solche Anlagen auf ihre Vereinbarkeit mit wasserwirtschaftlichen Belangen hin zu prüfen. Hierfür ist ein formloser Antrag auf Genehmigung bei der unteren Wasserbehörde zu stellen.

defekte Überfahrt

defekte Überfahrt

Genehmigungspflichtig sind alle ortsfesten Einrichtungen und Vorrichtungen, die sich im, über oder unter einem Gewässer befinden oder innerhalb der beidseitigen 5 m oder 10 m Gewässerschutzstreifen liegen. Dies umfasst insbesondere Brücken, Überfahrten Zäune, Steganlagen, Kabelkreuzungen oder Gebäude.

Diese Anlagengenehmigung ist etwa einer Baugenehmigung vergleichbar. Innerhalb des Genehmigungsverfahrens werden der örtlich zuständige Wasser- und Bodenverband, die untere Naturschutzbehörde sowie die untere Fischereibehörde einbezogen.

Der Genehmigigungsinhaber bzw. Eigentümer einer Anlage ist für die ordnungsgemäße Unterhaltung und Instandhaltung der Anlage verantwortlich.

Folgende Angaben sind bei der Beantragung der Genehmigung mindestens anzugeben:

  • Vollständige Anschrift des Antragstellers,
  • Vollständige Anschrift des Eigentümers/Nutzungsberechtigten der Anlage (i.d.R. der Grundstückseigentümer,
  • Zustimungserklärung des Eigentümers der Anlage (wenn nicht Antragsteller,
  • Angabe der örtlichen Lage des Vorhabens ( Gemarkung, Flur, Flurstück, Kennzeichnung des Standortes in topographischer Karte 1 : 10 000, Lageplan 1:200),
  • Baukostensumme,
  • Bauwerkszeichnung,
  • Angabe der festen Gewässersohle in m NHN,
  • Angabe der Sohlbreite, des Sohlgefälles und des Mittelwasserspiegels,
  • Angabe der Sohlbefestigungsart,
  • Baubeschreibung mit Erläuterung und Begründung des Vorhabens durch Darstellung der Bauausführung (Baumaterial, Sohl -und Böschungsbefestigungen, Befestigung des Ein- und Auslaufbereiches, Stirnwandbefestigung).

Ansprechpartner

untere Wasserbehörde
SB Gewässerschutz/-entwicklung
Nordpromenade 4a
04916 Herzberg (Elster)

Telefon:  03535462632
E-Mail:  Heike.Bachmann@lkee.de

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Kontakt


Herr Chris Poller

Leiter Kreismusikschule
Anhalter Straße 7
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46-5200
E-Mail: musikschule.hz@lkee.de oder Kontaktformular
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Frau Anja Hesse

SB Kreismusikschule, Verwaltung
Anhalter Straße 7
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46-5201
Fax: 03535 46-5202
E-Mail: musikschule.hz@lkee.de oder Kontaktformular
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Gabriele Lang

Leiterin Fachbereich Kunst
Anhalter Straße 7
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46-5203
E-Mail: kunstschule.ee@lkee.de oder Kontaktformular
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Öffnungszeiten

Montag
08:00 bis 12:00
13:00 bis 15:30

Dienstag
08:00 bis 12:00
13:00 bis 17:00

Mittwoch
08:00 bis 12:00
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