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Kleinkläranlagen

Die ordnungsgemäße Abwasserentsorgung kann durch den Anschluss an die zentrale Kanalisation (auch Ortskläranlagen) oder durch den Einsatz von dezentralen Abwasseranlagen sichergestellt werden.
Kleinkläranlagen haben ihre Berechtigung in Gebieten bzw. Bereichen, wenn eine Übernahme des Abwassers mittels einer öffentlichen Kanalisation wegen eines unverhältnismäßig hohen Aufwandes oder einer ungünstigen Siedlungsstruktur wirtschaftlich und technisch nicht sinnvoll ist.
Für die Errichtung und den Betrieb einer Kleinkläranlage (und der damit verbundenen Gewässerbenutzung) ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Diese kann mit den unten aufgeführten Formularen bei der unteren Wasserbehörde beantragt werden.

Voraussetzungen

  • Der Kleinkläranlage darf nur das im Trennsystem erfasste häusliche Schmutzwasser aus einzelnen oder mehreren Gebäuden zugeleitet werden (Trennsystem: getrennte Ableitung von Schmutzwasser und Niederschlagswasser).
  • Die Versickerungsanlage muss außerhalb von Trinkwasserschutzgebieten liegen.
  • Es muss ein Mindestabstand von 50 m zwischen der Versickerungsanlage und dem nächsten Brunnen (auch auf Nachbargrundstücken) eingehalten werden.
  • Bei Versickerungsanlagen muss der Untergrund sickerfähig sein.
  • Es sollte ein vertikaler Mindestabstand der Versickerungsanlage von 1,50 m über dem höchsten Grundwasserstand eingehalten werden.
  • Eine Einleitung des gereinigten Abwassers in stehende Gewässer ist grundsätzlich unzulässig.
  • Die sich aus dem Baurecht ergebenden Mindestabstände der Gesamtanlage (Kleinkläranlage und Versickerungsanlage) zu den Nachbargrundstücken sind einzuhalten.

Formulare und Merkblätter

Formular Kleinkläranlage

weiterführende Informationen

Wegweiser für den Einsatz von Kleinkläranlagen und Sammelgruben

Ansprechpartner

untere Wasserbehörde
SB Abwasserwirtschaft/Behördliche Überwachung
Nordpromenade 4a
04916 Herzberg (Elster)

Telefon:  03535 46 9309
E-Mail:  annette.pachtmann@lkee.de

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Kontakt


Herr Chris Poller

Leiter Kreismusikschule
Anhalter Straße 7
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46-5200
E-Mail: musikschule.hz@lkee.de oder Kontaktformular
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Frau Anja Hesse

SB Kreismusikschule, Verwaltung
Anhalter Straße 7
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46-5201
Fax: 03535 46-5202
E-Mail: musikschule.hz@lkee.de oder Kontaktformular
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Gabriele Lang

Leiterin Fachbereich Kunst
Anhalter Straße 7
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46-5203
E-Mail: kunstschule.ee@lkee.de oder Kontaktformular
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Öffnungszeiten

Montag
08:00 bis 12:00
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Dienstag
08:00 bis 12:00
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Mittwoch
08:00 bis 12:00
13:00 bis 15:30

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08:00 bis 12:00
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