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Verwertung gewerblicher biogener Abfälle

Pflanzliche Abfälle von Gewerbegrundstücken

Pflanzliche Abfälle von Gewerbegrundstücken können auf dem Grundstück auf dem sie angefallen sind unter Einhaltung der Anforderungen der Verordnung über die Entsorgung von kompostierbaren Abfällen und pflanzlichen Abfällen (Abfallkompost- und Verbrennungsverordnung - AbfKompVbrV) ordnungsgemäß eigenverwertet werden. Im Übrigen sind sie zu ihrer Verwertung hierfür zugelassenen Anlagen z.B. Kompostanlagen oder Biogasanlagen zu übergeben. Der Abfallentsorgungsverband (AEV) „Schwarze Elster“ bietet Gewerbetreibenden die kostenpflichtige Nutzung seiner Bioabfallsammlung ab 01. Januar 2019 (Biotonne), der Gartenabfall- und Laubsacksammlung sowie die Entgegennahme an den Wertstoffhöfen  an.
Betriebe und Einrichtungen der Forst- und Landwirtschaft, des Garten- und Landschaftsbaus sowie die mit der Unterhaltung von Verkehrswegen, Gewässern, Parks, Friedhöfen oder sonstigen Grünanlagen befassten Betriebe und Einrichtungen können ihre pflanzlichen Abfälle auch auf anderen geeigneten Grundstücken durch Verrottung entsorgen. Öffentlich-rechtliche Genehmigungserfordernisse sind hierbei zu berücksichtigen.

Verbrennung gewerblicher pflanzlicher Abfälle

Pflanzliche Abfälle aus der Landwirtschaft, dem Garten- und Landschaftsbau oder aus der Unterhaltung von Verkehrswegen, Gewässern, Parks, Friedhöfen oder sonstigen Grünanlagen dürfen unter bestimmten Voraussetzungen außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen und nur mit Genehmigung der unteren Abfallwirtschaftsbehörde nach § 3 AbfKompVbrV verbrannt werden.
Die Verbrennung pflanzlicher Abfälle aus der Forstwirtschaft ist unter bestimmten Voraussetzungen von dieser Genehmigungspflicht befreit.

Industrielle und gewerbliche Bioabfälle

Industrielle und gewerbliche Bioabfälle sind in hierfür zugelassenen Anlagen, wie z.B. Kompostanlagen oder Vergärungsanlagen ordnungsgemäß zu verwerten. Der Abfallentsorgungsverband (AEV) „Schwarze Elster“ bietet Gewerbetreibenden die kostenpflichtige Nutzung seiner Bioabfallsammlung ab 01. Januar 2019 (Biotonne) an.

bodenbezogene Verwertung von Bioabfällen

Die bodenbezogene Verwertung von Bioabfällen unterliegt den Regelungen der Bioabfallverordnung .

bodenbezogene Verwertung von Klärschlamm

Die bodenbezogene Verwertung von Klärschlamm richtet sich nach den Regelungen der Klärschlammverordnung.

Ansprechpartner

untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde
SB Bioabfall/Klärschlamm
Nordpromenade 4a
04916 Herzberg (Elster)

Telefon:  03535 46 9317
E-Mail:  Heike.Hoehne@lkee.de

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