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Festgesetzte Überschwemmungsgebiete

Festgesetzte Überschwemmungsgebiete sind Bereiche, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren (HQ100) zu erwarten ist.

festgesetzte Überschwemmungsgebiete

festgesetzte Überschwemmungsgebiete

Diese Gebiete wurden durch das Land Brandenburg modelltechnisch ermittelt und in Überschwemmungsgebietskarten dargestellt. Damit gelten sie als festgesetzte Überschwemmungsgebiete. Dazu gehören auch die Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Dämmen oder Hochufern sowie die Gebiete, die auf der Grundlage einer Planfeststellung oder Plangenehmigung für die Hochwasserentlastung oder Hochwasserrückhaltung beansprucht werden.

Innerhalb festgesetzter Überschwemmungsgebiete gelten besondere Schutzvorschriften.

So sind gemäß §§ 78 und 78b Wasserhaushaltsgesetz z.B. folgende Handlungen untersagt

  • Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich in Bauleitplänen oder in sonstigen Satzungen nach dem Baugesetzbuch ,
  • die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen,
  • die Errichtung von Mauern, Wällen oder ähnlichen Anlagen, die den Wasserabfluss behindern können,
  • das Aufbringen und Ablagern von wassergefährdenden Stoffen auf dem Boden, es sei denn, die Stoffe dürfen im Rahmen einer ordnungsgemäßen Land- und Forstwirtschaft eingesetzt werden,
  • die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen außerhalb von Anlagen,
  • das Ablagern und das nicht nur kurzfristige Lagern von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern können oder die fortgeschwemmt werden können,
  • das Erhöhen oder Vertiefen der Erdoberfläche,
  • das Anlegen von Baum- und Strauchpflanzungen, soweit diese den Zielen des vorsorgenden Hochwasserschutzes entgegenstehen,
  • die Umwandlung von Grünland in Ackerland,
  • die Umwandlung von Auwald in eine andere Nutzungsart.

Von diesen Verboten sind mit Genehmigung durch die untere Wasserbehörde in einem eng gesetzten Rahmen Ausnahmen möglich.

Kartendienst zu festgesetzten Überschwemmungsgebieten im Land Brandenburg.

Ansprechpartner

untere Wasserbehörde
SB Gewässerschutz/-entwicklung
Nordpromenade 4a
04916 Herzberg (Elster)

Telefon:  03535 46 9327
E-Mail:  norbert.lachmann@lkee.de

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