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Geothermie

Mit geothermischen Anlagen kann aus dem Untergrund Wärme oder Kälte gewonnen werden.

Sie können eine sinnvolle Ergänzung der Energieversorgung (i. d. R. Wärme) für Ein- und Mehrfamilienhäuser sein.

Geothermiebohrung

Geothermiebohrung

Prinzipiell können zwei Wirkprinzipien angewandt werden:

  1. Bei den sogenannten "offenen Systemen" wird aus Brunnen Wasser gefördert, dem Wasser ein Teil der Wärme entzogen und das so gebrauchte Wasser in Schluckbrunnen wieder versenkt.
  2. "Geschlossene Systeme" arbeiten mit Sonden oder Kollektoren, in denen wird ein Wärmeträger (i. d. R. Sole oder Kältemittel) im Kreislauf geführt, der der Umgebung Wärme entzieht.

Die Sonden werden vertikal (mit Bohrungen in die Tiefe) oder horizontal als Kollektoren, nahe unter der Erdoberfläche, eingebaut. Hierbei handelt es sich um geschlossene Systeme.

Sowohl die Entnahme von Grundwasser und das Versenken von gebrauchtem Wasser (Abwasser) als auch das Ändern der physikalischen Eigenschaften des Grundwassers (Temperatur) stellen im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) eine "Benutzung" dar, die einer Erlaubnis durch die untere Wasserbehörde bedarf.

Formulare/Merkblätter

Informationsseite des MLUK zur Erdwärmenutzung im Land Brandenburg

Formular: Anzeige eines Erdaufschlusses ... für die Nutzung von Erdwärme durch Erdwärmekollektoren

Formular: Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Nutzung von Erdwärme durch Erdwärmesonden

Information zur Unzulässigkeit von Erdwärmesonden in Wasserschutzgebieten

Ansprechpartner

untere Wasserbehörde
SB Grundwasserwirtschaft
Nordpromenade 4a
04916 Herzberg (Elster)

Telefon:  03535 46 9331
E-Mail:  jochen.pachtmann@lkee.de

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