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Abbruchabfälle

Bei der Durchführung von Umbau-, Modernisierungs- oder Abrissarbeiten  baulicher Anlagen haben Bau- und Abbruchabfälle durch ihre Mengenrelevanz einen besonderen Stellenwert in der Abfallwirtschaft.

Die untere Abfallwirtschaftsbehörde hat die Kontroll- und Überwachungspflicht über die anfallenden Bau- und Abbruchabfälle, welche nach Entstehungsort, Art, Menge, Art der Verwertung oder Beseitigung und Verbleib, in einem Entsorgungskonzept zu erfassen sind.

Die Abfallverwertung hat Vorrang vor der Beseitigung, deshalb ist beim Umgang mit Bau- und Abbruchabfällen darauf zu achten, dass die Abfälle möglichst separat nach den Fraktionen: Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik, Holz, Dachpappe, Asbest, Dämmmaterial, Bitumengemische, Baustoffe aus Gipsbasis, Glas, Kunststoff und Metall erfasst, befördert, gelagert und behandelt werden.

Für die ordnungsgemäße  Untersuchung, Einstufung, Getrennthaltung, Nachweisführung und Entsorgung der Abfälle ist der Erzeuger oder Besitzer des Abbruchmaterials verantwortlich.  Es hat eine Trennung zwischen gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen zu erfolgen.

Abbruchabfälle sind nach ihrer Entstehung und Zusammensetzung eingeteilt und in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) dem Abfallschlüssel 17….  zugeordnet.  Diese Abfälle werden art- und herkunftsbedingt den gefährlichen oder nicht gefährlichen Abfällen zugeordnet. Die Entsorgung gefährlicher Abfallfraktionen und Abfälle zur Beseitigung muss nachweispflichtig erfolgen und darf nur von zugelassenen Entsorgern in dafür zugelassenen Anlagen durchgeführt werden.

Unter http://www.luis.brandenburg.de/a/default.aspx können zugelassene Abfallentsorger nach Abfallarten getrennt recherchiert werden (Abfallschlüsselnummern entsprechend Abfallverzeichnisverordnung).

Verbote beim Umgang mit Bau- und Abbruchabfällen:

  1. Vermischungsverbot von sortenrein anfallenden Abfallarten bei Umbau-, Modernisierungs- und Abrissarbeiten,
  2. Fehldeklarierung von Abfallarten,
  3. Entsorgung/ Beförderung von gefährlichen Abfällen ohne Genehmigung,
  4. Entsorgung von Abfällen in nicht dafür zugelassenen Anlagen.

Ansprechpartner

untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde
SB Altlasten / Bodenschutz
Nordpromenade 4a
04916 Herzberg (Elster)

Telefon:  03535 46 9324
E-Mail:  airine.eule-vornholt@lkee.de

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