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Bohrungen für Feuerlösch- Versorgungs- oder Gartenbrunnen

Als Erdaufschlüsse werden Erdarbeiten, die über eine bestimmte Tiefe in den Boden eindringen, bezeichnet. Dies umfasst insbesondere auch Bohrungen für Brunnen.

Brunnenbohrung

Brunnenbohrung

Erdaufschlüsse sind nach § 56 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) in Verbindung mit § 49 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) anzuzeigen und sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik durchzuführen.

Die gewonnenen Daten über Grundwasserstände und Grundwasserbeschaffenheit sind der für die Entgegennahme der Anzeige zuständigen Behörde zu übermitteln.

Bei gewerblichen Entnahmen bzw. einer Überschreitung bestimmter Entnahmemengen, ist zusätzlich zur Bohranzeige eine wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen.

Formulare/Merkblätter

Formuar Bohranzeige

Ansprechpartner

untere Wasserbehörde
SB Grundwasserwirtschaft
Nordpromenade 4a
04916 Herzberg (Elster)

Telefon:  03535 46 9331
E-Mail:  jochen.pachtmann@lkee.de

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