Hilfsnavigation

Kreishaus 1

Volltextsuche

Sprache

Verwertung biogener Abfälle aus privaten Haushalten

Kompostierbare und pflanzliche Abfälle aus privaten Haushalten können auf dem Grundstück auf dem sie angefallen sind unter Einhaltung der Anforderungen der Verordnung über die Entsorgung von kompostierbaren Abfällen und pflanzlichen Abfällen (Abfallkompost- und Verbrennungsverordnung) ordnungsgemäß eigenverwertet werden.

Kompost

Kompost

Sofern die Eigenverwertung nicht vorgenommen wird unterliegen kompostierbare Abfälle aus privaten Haushalten der Andienungspflicht an den Abfallentsorgungsverband (AEV) „Schwarze Elster“ und werden von ihm mit der Bioabfallsammlung ab 01. Januar 2019 (Biotonne), der Gartenabfall- und Laubsacksammlung sowie durch Entgegennahme an den Wertstoffhöfen kostenpflichtig erfasst.


 

Ansprechpartner/-in

untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde
SB Bioabfall/Klärschlamm
Nordpromenade 4a
04916 Herzberg (Elster)

Telefon:  03535 46 9317
E-Mail:  Heike.Hoehne@lkee.de

Ins Adressbuch exportieren
11.01.2019 
© 2024, Landkreis Elbe-Elster