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Haben die Flüchtlinge im Landkreis die Möglichkeit, Ihre Religion und ihre Traditionen weiterzuleben?

Das Ausleben der Religion ist grundsätzlich für jeden Einzelnen möglich. Um auch gemeinschaftlich dem Glauben nachgehen zu können, ist es aber grundsätzlich möglich, die vorzuhaltenden Gemeinschaftsräume zu nutzen. Größere Strukturen sind nicht vorhanden.

Soweit in den Notunterkünften eine Essensversorgung angeboten wird, ist Schweinefleisch ausgeschlossen. Weitergehende Nahrungsanforderungen („Halal“) können jedoch nicht gewährleistet werden. Ggf. muss eine Person, die hierauf Wert legt, auf vegetarische Ernährung ausweichen.

Grundsätzlich steht es allen Menschen frei, ihre Traditionen zu pflegen, soweit die geltenden Gesetze dabei beachtet werden.

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