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Wer koordiniert die Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge vor Ort?

Gibt es eine sozialpädagogische Betreuung?

Der Landkreis – Sozialamt - weist die Flüchtlinge den Unterkünften zu. Die sozialpädagogische Betreuung erfolgt in den Gemeinschaftsunterkünften durch dort tätige Sozialpädagogen. Die Bewohner einzelner Wohnungen werden in Gestalt der sogenannten aufsuchenden sozialen Betreuung ebenfalls sozialarbeiterisch betreut. Soweit die sozialpädagogische Betreuung durch die Betreiber der Gemeinschaftsunterkünfte und freie Träger erfolgt, wird dies durch das Sozialamt überwacht.

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