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Wer kontrolliert die Eignung der Unterkünfte?

Die Eignung der Unterkünfte wird durch Begehung von Vertretern des Landkreises –Bauordnungsamt, Ordnungsamt (Brandschutz), Sozialamt- in Abstimmung mit den Eigentümer sowie der jeweiligen Kommune ermittelt. Für die Gemeinschaftsunterkünfte sind vom Land Brandenburg einzuhaltende Standards („Mindestbedingungen für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften und die soziale Betreuung nach der Erstattungsverordnung zum Landesaufnahmegesetz“ - http://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften vorgegeben, deren Einhaltung durch den Landkreis überwacht werden

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