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Kreishaus 1

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Welche Mindestausstattung ist für die Gemeinschaftsunterkünfte vorgesehen?

Für jede Person soll eine Wohnfläche von mindestens 6 Quadratmetern sowie Gemeinschaftsräume zur Mitbenutzung zur Verfügung stehen. Jedem Bewohner steht ein Bett, ein Schrank, ein Stuhl mit einem Anteil an einem Tisch zur Verfügung. In der Regel sollen nicht mehr als vier Personen in einem Raum untergebracht werden. In den Notunterkünften sind deutlich mehr Personen in einem Raum untergebracht.

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