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Kreishaus 1

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Wer kümmert sich um die Herrichtung der Unterkünfte?

notwendige und auch angemessene Ausstattung? (Mobiliar, Wäsche, Küchengeräte, Kleidung usw.)

Die bauliche Herrichtung der Unterkünfte erfolgt über den Eigentümer der jeweiligen Wohnung bzw. Einrichtung. Die Anschaffung des Mobiliars und der übrigen Einrichtungsgegenstände erfolgt, wenn nicht möbliert angemietet wird, in Verantwortung des Landkreises - Sozialamt. Hierfür stehen Drittanbieter zur Verfügung. Aber auch Mitarbeiter aus den Ämtern der Kreisverwaltung unterstützen beim Möbelaufbau.

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