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Müssen/dürfen Kinder von Asylsuchenden in die Kita und in die Schule gehen?

 

Asylsuchende haben für ihre Kinder im Krippen- oder Kindergartenalter einen Betreuungsanspruch.
In Deutschland müssen Kinder ab 6 Jahren in die Schule gehen. Diese Schulpflicht gilt auch für Kinder aus Asylfamilien.

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