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Was sind syrische Kontingentflüchtlinge?

Mit syrischen Kontingentflüchtlingen bezeichnet man die Syrer, die aufgrund des Bürgerkriegs von der Bundesregierung gezielt nach Deutschland geholt werden. Ein Asylantrag muss nicht gestellt werden, aber ein Visum muss beantragt werden. Diese Kontingentflüchtlinge haben sofortigen Anspruch auf die Grundsicherung nach SGB II und haben keine Wartefrist hinsichtlich der Arbeitsaufnahme. 

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