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Was sind sichere Herkunftsstaaten?

 

Bei diesen Staaten besteht die gesetzliche Vermutung, dass aufgrund der allgemeinen politischen Verhältnisse, dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet (§ 29a Asylverfahrensgesetz). Diese Vermutung besteht, solange ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht glaubhaft Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, dass er entgegen dieser Vermutung doch verfolgt wird. "Sichere Herkunftsstaaten" sind neben den Mitgliedstaaten der Europäischen Union z.B. Ghana, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Senegal, Serbien, Albanien und der Kosovo.

siehe auch: Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz >>
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