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Wie läuft ein Asylverfahren ab und wer entscheidet über die Anerkennung?

 

Der Asylantrag kann durch einen Ausländer erst nach Erreichen des Bundesgebietes gestellt werden. Die Bearbeitung erfolgt durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Die Aufnahme des Antrages und die Anhörung finden in den Erstaufnahmeeinrichtungen der Länder statt. 

siehe auch: Asylverfahren >>

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