Hilfsnavigation

Kreishaus 1

Volltextsuche

Sprache

Wer kann Asyl in Deutschland beantragen?
Welche Formen des Flüchtlingsschutzes gibt es?

Nach Art. 16a des Grundgesetzes genießen politisch Verfolgte Asyl der Bundesrepublik Deutschland. Ein Anspruch auf Aufnahme als Flüchtling ergibt sich aber auch aus dem Völkerrecht, der Genfer Flüchtlingskonvention. Voraussetzung für eine Anerkennung ist, dass der Asylsuchende eine begründete Furcht vor individueller Verfolgung aufgrund seiner Rasse, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe glaubhaft macht.

Darüber hinaus wird „subsidiärer Schutz“ gewährt, wenn dem Antragsteller in seinem Heimatland Folter, erniedrigende beziehungsweise unmenschliche Behandlung oder die Todesstrafe droht.

siehe auch: Asylverfahren >>
© 2024, Landkreis Elbe-Elster