Kreisschulbeirat (KSB)
Der Kreischulbeirat ist das gemeinsame Gremium der Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte auf der Kreisebene. Die Sitzungen des Kreisschulbeirates bieten Gelegenheit zum gemeinsamen Informations- und Erfahrungsaustausch. Dem Kreisschulbeirat gehören je acht Vertreterinnen und Vertreter des Kreisrates der Lehrkräfte (KLR), der Schülerschaft (KSR) und der Eltern (KER) an. Diese gewählten Mitglieder haben im Kreisschulbeirat ein Stimmrecht. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre.
Der Kreisschulbeirat hat im Gegensatz zur Schulkonferenz keine Entscheidungs- sondern Anhörungsrechte. Insbesondere ist er in folgenden Angelegenheiten zu hören:
- Schulentwicklungsplanung des Kreises,
- Errichtung, Änderung und Auflösung von Schulen im Kreis,
- Festlegung und veränderung von Schulbezirken für Schulen des Kreises, soweit sie nicht von dem für Schule zuständigen Ministerium festgelegt werden,
- Schulbaumaßnahmen des Kreises sowie
- Grundsätze der Schülerbeförderung.
Rechtlich verankert ist der Kreisschulbeirat im § 137 des Brandenburgischen Schulgesetzes.
Vorstand des Kreisschulbeirates für die Wahlperiode 2023 - 2025:
Vorsitzende |
Silvana Lehmann |
Sängerstadt-Gymnasium Finsterwalde |
Stellvertreterin |
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Stellvertreterin |
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