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Flüchtlinge auf dem Weg nach Europa

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Wie läuft ein Asylverfahren ab und wer entscheidet über die Anerkennung?

 

Der Asylantrag kann durch einen Ausländer erst nach Erreichen des Bundesgebietes gestellt werden. Die Bearbeitung erfolgt durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Die Aufnahme des Antrages und die Anhörung finden in den Erstaufnahmeeinrichtungen der Länder statt. 

siehe auch: Asylverfahren >>

Kontakt


Frau Marina Beyer

Sozialamt
Amtsleiterin
Grochwitzer Straße 20
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46-3145
Fax: 03535 46-3126
E-Mail: Sozialamt@lkee.de oder Kontaktformular
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Frau Antje Daniel

Sekretärin
Grochwitzer 20
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46-3145
Fax: 03535 46-3126
E-Mail: sozialamt@lkee.de oder Kontaktformular
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