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Studienbeihilfe für Medizinstudenten

Als Beitrag zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung vergibt der Landkreis Elbe-Elster auch in diesem Jahr ab dem Wintersemester 2012/2013 eine Studienbeihilfe für Medizinstudenten.

Hintergrund
Nach der vom Kreistag am 13.09.2010 beschlossenen Richtlinie können Medizinstudenten für die Dauer von 4 Jahren eine monatliche Beihilfe in Höhe von 500,00 Euro erhalten, die

  • an einer deutschen Universität die Fachrichtung Medizin studieren und
  • den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach der Approbationsordnung für Ärzte bestanden haben.

Es ist vorgesehen, jährlich bis zu 5 Medizinstudenten in das Förderprogramm aufzunehmen.

Als Gegenleistung für die gezahlte Studienbeihilfe müssen sich die Studenten verpflichten, nach bestandener Facharztweiterbildung für die Dauer von 4 Jahren eine der folgenden Tätigkeiten auszuüben:

a) Arzt am Elbe-Elster-Klinikum
b) Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung der kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg auf dem Gebiet des Landkreises Elbe-Elster oder
c) Arzt beim Gesundheitsamt des Landkreises Elbe-Elster
Die Ausübung der ärztlichen Tätigkeit hat grundsätzlich in einer Vollzeitanstellung bzw. bei der Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung mit einem vollen Versorgungsauftrag zu erfolgen.

Antragstellung
Die Studienbeihilfe ist bis spätestens zum 31.10.2012 schriftlich beim Landkreis Elbe-Elster, Dezernat III, Grochwitzer Straße 20, 04916 Herzberg (Elster), zu beantragen. Dem Antrag sind beizufügen:

a) Lebenslauf
b) Beglaubigte Fotokopie des Zeugnisses über das Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung sowie
c) Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der Universität.

Nähere Auskünfte zur Studienbeihilfe für Medizinstudenten erteilt der Landkreis Elbe-Elster, Herr Roland Neumann, Tel.-Nr.: 03535/46 3001


Christian Jaschinski
Landrat

Studienbeihilfe beantragen Sie bei:

Dezernat III
Grochwitzer Straße 20
04916 Herzberg (Elster)
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