Altlastenauskunft
Die untere Bodenschutzbehörde des Landkreises Elbe-Elster führt ein Kataster über altlastenverdächtige Flächen, Altlasten und Verdachtsflächen, das sogenannte Altlastenkataster. Es liegen detaillierte Informationen wie Lage und Größe der Fläche, eventuell vorliegende Untersuchungsergebnisse, durchgeführte Sanierungsmaßnahmen und die Nutzungsgeschichte für viele Flächen vor. Die gebührenpflichtige Auskunft ist schriftlich zu beantragen. Vor allem an einem Grundstückskauf Interessierte sollten sich vor einem Erwerb über mögliche Einträge im Altlastenkataster (Altlastenauskunft) informieren. Mit dem Erwerb eines Grundstücks übernimmt man auch die Verantwortung. Stellt sich heraus, dass auf dem Grundstück Verunreinigungen des Untergrundes und/oder des Grundwassers vorliegen, hat dies unter Umständen nicht nur eine Wertminderung des Grundstücks zur Folge. Die Kenntnis über mögliche Altlasten oder auch den Verdacht auf Altlasten im Vorfeld von geplanten Baumaßnahmen kann für alle Beteiligten daher viele Vorteile bringen:
- Die abfallrechtliche Betrachtung von Aushub- oder Rückbaumaterialien mittels entsprechender technischer Untersuchungen im Vorfeld der eigentlichen Baumaßnahme führt zu einer größeren Planungssicherheit und soll einen reibungslosen Bauablauf gewährleisten.
- Mit der Erstellung eines Aushub- bzw. Rückbau- und Entsorgungskozeptes können Verwertungs- und Beseitigungsmöglichkeiten vorab geprüft und damit die entsprechenden Entsorgungskosten für belasteten Bodenaushub bzw. belastetes Rückbaumaterial besser kalkuliert werden.
Eine Auskunft aus dem Altlastenkataster ist formlos schriftlich, mit der genauen Grundstücksbezeichnung (Gemarkung, Flur, Flurstück) und den Daten des Antragstellers (Name, Anschrift, Telefonnummer) an den unten genannten Bearbeiter zu richten.
Ansprechpartner
SB Altlasten / Bodenschutz
Nordpromenade 4a
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46 9324
E-Mail: airine.eule-vornholt@lkee.de
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