Sachkundenachweis Pflanzenschutz
Jede Person, die Pflanzenschutzmittel für den professionellen Einsatz erwerben und ausbringen will, braucht einen speziellen Sachkundenachweis. Fort- und Weiterbildungen sind gesetzlich vorgeschrieben.
Das heißt, jede Person, die
- Pflanzenschutzmittel anwendet,
- über den Pflanzenschutz berät,
- andere Personen im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses oder einer Hilfstätigkeit bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln anleitet oder
beaufsichtigt oderPflanzenschutzmittel gewerbsmäßig in Verkehr bringt
muss den bundeseinheitlichen Sachkundenachweis (SKN) im Scheckkartenformat vor Aufnahme der jeweiligen Tätigkeit besitzen und bei einer Kontrolle vorlegen können. Zudem besteht eine regelmäßige Fort- und Weiterbildungspflicht.
Benötigen Sie einen Sachkundenachweis für die Anwendung bzw. den Verkauf von Pflanzenschutzmitteln? Oder sind Sie bereits sachkundig und die vorgeschriebene Weiterbildung steht an? Dann beachten Sie unsere Termine bei der Kreisvolkshochschule im Herbst 2023 und im Frühjahr 2024!
Vorbereitung auf den Abschluss Sachkundenachweis Pflanzenschutz (351,- €)
Di. - Do., 24.10. - 26.10.2023, 09:00 - 16:00 Uhr
Mo. - Mi., 19.02 - 21.02.2024, 09:00 - 16:00 Uhr
Verlängerung Sachkundenachweis Pflanzenschutz (78,- €)
Di., 17.10.2023, 09:00 - 15:00 Uhr
Do., 23.11.2023, 09:00 - 15:00 Uhr
Do., 14.12.2023, 09:00 - 15:00 Uhr
Do., 25.01.2024, 09:00 - 15:00 Uhr
Di., 27.02.2024, 09:00 - 15:00 Uhr
Kursort: KVHS, Anhalter Str. 7, 04916 Herzberg
Kontakt: RBA/KVHS
03535/465307
rba@lkee.de
Melden Sie sich an solange es noch freie Plätze gibt!
Auch online unter: www.kvhs-ee.de/programm/rba-agrarbildung