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16.11.2016

Medizinische Versorgung der Flüchtlinge auch ohne Gesundheitskarte sichergestellt

Landkreis prüft derzeit offene Fragen u.a. zu Kosten/ Gesundheitliche Versorgung der Flüchtlinge erfolgt derzeit über Behandlungsscheine des Sozialamtes


Der Landkreis Elbe-Elster hat sich im Zusammenhang mit der Diskussion um die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte im Land Brandenburg im vergangenen Jahr ausführlich damit beschäftigt.

„Wegen der offenen Fragen, u.a. zu den Kosten, wurde eine grundsätzliche Entscheidung dazu aber vertagt, bis die entsprechenden Verordnungen des Landes zum Landesaufnahmegesetz vorliegen. Diese liegen inzwischen vor. Jetzt geht es darum, die bis dato für uns noch offenen Fragen abschließend zu bewerten. Unter der Voraussetzung, dass diese geklärt werden können, ist auch für den Landkreis Elbe-Elster die Einführung einer Gesundheitskarte für Flüchtlinge denkbar“, schätzt Landrat Christian Heinrich-Jaschinski ein.

Die gesundheitliche Versorgung der Flüchtlinge im Landkreis ist auch ohne Gesundheitskarte derzeit sichergestellt. Dazu gibt es einen Behandlungsschein beim Sozialamt, der beim zuständigen Facharzt vorgelegt wird. In dringenden Fällen kann eine Behandlung in der Notfallambulanz auch ohne so einen Schein erfolgen. „Mit dieser Lösung sind wir bislang gut gefahren“, sagte der Landrat.

Hintergrund

Bei der Erbringung bzw. Kostenerstattung von Gesundheitsleistungen handelt es sich um eine sogenannte Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung, für die das Land die entsprechenden Finanzen bereitzustellen hat. Vor diesem Hintergrund handelt es sich bei den in diesem Zusammenhang wahrzunehmenden Aufgaben des Landkreises, einschließlich eines denkbaren Beitritts zur Rahmenvereinbarung des Landes Brandenburg mit den Krankenkassen, um ein sogenanntes laufendes Geschäft der Verwaltung. Ein Beschluss des Kreistages ist dafür nicht erforderlich. Über die Einführung der Gesundheitskarte im Landkreis Elbe-Elster entscheidet der Landrat.

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Herr Torsten Hoffgaard

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