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27.04.2026

Landkreis Elbe-Elster hebt ASP-Schutzmaßnahmen auf – Erfolgreiche Tierseuchenbekämpfung endet nach Jahren intensiver Maßnahmen

Umfangreiche Schutzstrategie, enge Zusammenarbeit und hoher Einsatz verhindern Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest im Landkreis

Am Ortsausgangsschild von Gaitzsch (Mühlberg) ziehen die beteiligten Akteure Bilanz zur erfolgreichen Aufhebung der ASP-Schutzmaßnahmen im Landkreis Elbe-Elster.

Am Ortsausgangsschild von Gaitzsch (Mühlberg) ziehen die beteiligten Akteure Bilanz zur erfolgreichen Aufhebung der ASP-Schutzmaßnahmen im Landkreis Elbe-Elster.
© AVLL/Hagen Heidrich
Der Landkreis Elbe-Elster hat am 22. April 2026 die Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) offiziell aufgehoben. Bei einem Vor-Ort-Termin in Gaitzsch-Häuser bei Mühlberg zogen Vertreterinnen und Vertreter der Kreisverwaltung, Fachbetrieben und der Landwirtschaft eine umfassende Bilanz der vergangenen Jahre.
Vor Ort informierten Susann Kirst, Beigeordnete und Dezernentin für Ordnung und kreisliche Entwicklung, Mareike Wohlert, Amtstierärztin und Amtsleiterin des Amtes für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft, sowie Paul Burigk, amtlicher Tierarzt für Tierseuchenbekämpfung, über die Entwicklung der Seuchenlage und die getroffenen Maßnahmen.
Ergänzt wurde die Runde durch die Geschäftsführer Seki Hidanovic und Seval Hidanovic (HSR Herzberger Schrott Recycling), Michael Marth, Geschäftsführer der Agrargenossenschaft Mühlberg eG, die aus Sicht von Wirtschaft, Rückbau und Landwirtschaft ihre Erfahrungen einbrachten.
„Die Aufhebung der Schutzmaßnahmen ist ein bedeutender Erfolg für unseren Landkreis. Sie zeigt, dass das konsequente und gemeinsame Handeln aller Beteiligten gewirkt hat“, betonte Susann Kirst.
Die Verantwortlichen machten deutlich: Der Erfolg basiert auf dem engagierten Zusammenwirken von Verwaltung, Fachbehörden, Jägerschaft, Landwirtschaft und Bevölkerung. Auch künftig bleibt Wachsamkeit entscheidend, um die Region dauerhaft vor der Afrikanischen Schweinepest zu schützen.
Seit dem ersten Auftreten der ASP in Deutschland im Jahr 2020 stand der Landkreis Elbe-Elster vor großen Herausforderungen. Obwohl im Landkreis selbst kein einziger ASP-Fall nachgewiesen wurde, war die Gefährdungslage durch das Seuchengeschehen in Brandenburg und den angrenzenden Regionen durchgehend hoch. Landesweit wurden insgesamt 3.455 Fälle bei Wildschweinen bestätigt, zuletzt im Mai 2025.
Um eine Einschleppung zu verhindern, setzte der Landkreis frühzeitig auf eine Kombination aus Prävention, Kontrolle und konsequenter Zusammenarbeit aller Beteiligten.
Im Mittelpunkt stand der Aufbau eines umfassenden Schutzsystems:
So errichtete der Landkreis entlang der Grenze zum Freistaat Sachsen zwei parallel verlaufende ASP-Schutzzäune mit jeweils rund 55 Kilometer Länge, die einen durchgehenden Schutzkorridor bildeten, der Wanderbewegungen von Schwarzwild einschränkte und eine Übertragung des Virus verhindern sollte. Parallel dazu galten seit dem 15. Oktober 2021 umfangreiche Einschränkungen durch die Einrichtung einer Sperrzone I, die mehrfach erweitert wurde und große Teile des Landkreises umfasste.
Zusätzlich organisierte das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft unter Leitung von Mareike Wohlert regelmäßige Fallwildsuchen. Alle 14 Tage durchkämmten Suchteams mit Unterstützung von Hundeführern, Drohnen und freiwilligen Helferinnen und Helfern systematisch die betroffenen Gebiete. Moderne Geographische Informationssysteme (GIS) unterstützten die Koordination der Einsätze.
Auch die Jägerschaft leistete einen entscheidenden Beitrag: setzte verstärkte Bejagung, verpflichtende Beprobung und umfangreiche Kontrollen um – oft unter erschwerten Bedingungen und mit hohem organisatorischem Aufwand. Gleichzeitig arbeiteten Landwirtschaft und Verwaltung eng zusammen, um den Zaunbau, Flächennutzungen und notwendige Einschränkungen praktikabel zu gestalten.
Die Maßnahmen verlangten allen Beteiligten viel ab: Landwirtschaftliche Flächen konnten zeitweise nur eingeschränkt genutzt werden, aufwendige Abstimmungen waren notwendig und auch die Bevölkerung musste Einschränkungen akzeptieren. Gleichzeitig kam es vereinzelt zu Vandalismus und Beschädigungen an der Infrastruktur, was zusätzlichen Aufwand verursachte.
Mit der Aufhebung der Sperrzone I zum 31. Dezember 2025 und dem vollständigen Rückbau des Schutzzaunes – inklusive Verwertung und Recycling der Materialien – endet nun diese intensive Phase der Tierseuchenbekämpfung. Die Kosten für sämtliche Maßnahmen wurden zu 100 Prozent durch das Land Brandenburg erstattet.
Aktuell gilt weiterhin eine Allgemeinverfügung vom 2. Februar 2026, die unter anderem die Beprobung von Fall- und Unfallwild sowie eine erhöhte Wachsamkeit vorsieht.

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Herr Torsten Hoffgaard

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