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03.02.2026

Amtliche Bekanntmachung zur Tierseuchenallgemeinverfügung ASP

Der Landkreis Elbe-Elster erlässt folgende Tierseuchenallgemeinverfügung zur Vorbeugung vor der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vom 30.11.2020 in der Fassung vom 02.02.2026


Die Tierseuchenallgemein- verfügung zur Vorbeugung vor der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) wird mit Wirkung zum 3. Februar 2026 geändert. Die Beprobung von gesund erlegtem Schwarzwild wird im gesamten Landkreis Elbe-Elster mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Die Anordnung der verstärkten Fallwildsuche und Bejagung von Schwarzwild sowie die Meldung und Beprobung von Fall- und Unfallwild bleibt bestehen.

>> Den Wortlaut der vollständigen Ergänzung der Allgemeinverfügung lesen Sie hier.

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Herr Torsten Hoffgaard

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