03.02.2026
Amtliche Bekanntmachung zur Tierseuchenallgemeinverfügung ASP
Der Landkreis Elbe-Elster erlässt folgende Tierseuchenallgemeinverfügung zur Vorbeugung vor der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vom 30.11.2020 in der Fassung vom 02.02.2026
Die Tierseuchenallgemein- verfügung zur Vorbeugung vor der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) wird mit Wirkung zum 3. Februar 2026 geändert. Die Beprobung von gesund erlegtem Schwarzwild wird im gesamten Landkreis Elbe-Elster mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Die Anordnung der verstärkten Fallwildsuche und Bejagung von Schwarzwild sowie die Meldung und Beprobung von Fall- und Unfallwild bleibt bestehen.
>> Den Wortlaut der vollständigen Ergänzung der Allgemeinverfügung lesen Sie hier.




