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02.02.2026

Rettungsdienst im Landkreis Elbe-Elster bleibt verlässlich und kostensicher

Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg bestätigt vorausschauende Kalkulation des Landkreises


Die am Mittwoch verkündete Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zum Landkreis Teltow-Fläming entspricht den Erwartungen des Landkreises Elbe-Elster. Schon vor einigen Jahren hatte der Landkreis nach sorgfältiger Analyse der Sach- und Rechtslage seine Kalkulationssystematik für den Rettungsdienst vorausschauend restrukturiert. Auf dieser Basis wurden als erster Landkreis Brandenburgs einvernehmliche Lösungen mit den Krankenkassen als Kostenträger erzielt.
Dank dieser vorausschauenden Planung ist der Landkreis auch mit den derzeit gültigen Rettungsdienstgebührensätzen nicht von den erheblichen Auswirkungen des Urteils betroffen. Die gültigen Gebühren im Landkreis Elbe-Elster werden nicht beklagt.
Landrat Christian Jaschinski betont: „Die Sicherheit und Gesundheit unserer Bürger stehen an erster Stelle. Unser Rettungsdienst ist rund um die Uhr erreichbar und bietet eine bedarfsgerechte Versorgung – ohne zusätzliche finanzielle Belastung für die Patienten. Durch eine etablierte, mit den Krankenkassen abgestimmte Gebührenkalkulation werden die für den Rettungseinsatz anfallenden Kosten von den Kostenträgern problemlos übernommen. Auch in Zukunft werden wir durch regelmäßige und sorgfältige Analysen der Sach- und Rechtslage sicherstellen, dass stets die bestmöglichen Entscheidungen im Sinne der Bevölkerung getroffen werden.“
Sebastian Weiss, Werkleiter Rettungsdienst des Landkreises Elbe-Elster, ergänzt: „Als Träger des Rettungsdienstes ist es unsere vorrangige Aufgabe, die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Niemand sollte aus finanziellen Gründen zögern, Hilfe zu rufen. Der Zugang zur Notfallversorgung war und ist für alle Bürgerinnen und Bürger ohne finanzielle Hürden gewährleistet.“

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Herr Torsten Hoffgaard

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