Informationen zum Bereich Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (2023 bis 2027)
Die Förderung der besonders nachhaltigen und standortangepassten Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Nutzflächen wird durch das Land Brandenburg auch in der neuen GAP-Förderperiode ab 2023 fortgesetzt. Die angebotenen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM), inklusive Ökologischer Landbau, sollen zum Schutz der Natur, zur Verbesserung ihrer Ökosystemleistungen und zur Erhaltung von Lebensräumen sowie zum Klimaschutz beitragen. Die meisten Maßnahmen sind an Förderkulissen gebunden.
Förderprogramme
Folgende Förderprogramme können mit einem dreijährigem Verpflichtungszeitraum gestellt werden:
- Moorbodenschutzmaßnahmen – FP3130
- Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland – FP3140
- Erhalt pflanzengentischer Ressourcen - FP3160
- Erhalt tiergenetischer Ressourcen - FP3170
- Ökologischer Landbau - FP 3180
- Wasserqualität – FP3190
- Wasserrückhalt in der Landschaft – FP3200
- Bodenschutz – Anbau großkörniger Leguminosen – FP3230
Für Antragsteller, welche das Förderprogramm 810 als Grundförderung bisher beantragt haben, beteht die Möglichkeit einen Erweiterungsantrag in den jeweiligen Förderprogrammen 3110 oder 3130 zu beantragen um die Grundförderung dieser beiden Förderprogramme weiterhin zu gewährleisten.
Informieren Sie sich bitte an Hand der Richtlinie und der Hinweise auf den Seiten des Ministeriums und des Landesamtes zum ELER-Antrag und zu den Fördergrundsätzen.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Sachbearbeiter gern zur Verfügung. Um eine Terminliche Vereinbarung wird gebeten.
Dokumente und Links
Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbaucherschutz (MLEUV)
Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF)




