Hilfsnavigation

Kreishaus 1

Volltextsuche

Sprache

Verlängerung der C und D Klassen (LKW und Bus)

Allgemeines:

Sollte es sich bei Ihnen um eine gewerbsmäßige Ausübung einer Tätigkeit handeln, bei der der LKW- bzw. Busführerschein benötigt wird, ist eine vorherige Rücksprache mit der Fahrerlaubnisbehörde anzuraten.

Das neue Fahrerlaubnisrecht sieht vor, dass LKW-Fahrerlaubnisse, die vor dem 01.01.1999 erworben wurden, zum 50. Lebensjahr verlängern werden müssen, da sonst die entsprechende Fahrerlaubnis vorerst erlischt und nur noch Kraftfahrzeuge bis zu 7,5 t Gesamtmasse und Züge bis zu 12 t geführt werden dürfen.
Wer die LKW- bzw. Busfahrerlaubnis nach 01.01.1999 erworben hat, muss seit her alle 5 Jahre die Verlängerung beantragen.

Erforderliche Unterlagen: 

  • originaler Führerschein 
  • originaler Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Lichtbild neuen Datums (Frontalaufnahme nach Paßverordnung)

zusätzlich bei Verlängerung LKW (C1,C,C1E,CE)

  • Bescheinigung/ Zeugnis über das Sehvermögen nach Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) 
  • Ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 FeV

zusätzlich bei Verlängerung Bus (D1,D,D1E,DE) 

Alle Bescheinigungen müssen im Original vorliegen!!!

  • Bescheinigung/ Zeugnis über das Sehvermögen nach Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) 
  • Ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 FeV
  • Behördliches Führungszeugnis der Belegart „O“ (zu beantragen im Einwohnermeldeamt) 
  • Nachweis der Eignung nach Maßgabe der Anlage 5 Nr. 2 FeV (nur bei Verlängerungen, die über das 50. Lebensjahr hinaus gehen)
  • Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation

Die Gebühren belaufen sich auf in der Regel auf:

 

Verlängerung einer Fahrerlaubnis

43,90 €

© 2024, Landkreis Elbe-Elster