Wann ist eine der kandidierenden Personen gewählt?
Gewählt ist, wer mehr als 50 Prozent der gültigen Stimmen erhält und zugleich mindestens 15 Prozent aller Wahlberechtigten hinter sich vereint (Quorum).
Wenn keiner der Bewerber bei der Wahl am 15. Februar.2026 diese Mehrheit erreichte, findet eine Stichwahl zwischen den beiden stimmenstärksten Bewerbenden statt. Diese ist im Landkreis Elbe-Elster für Sonntag, d. 01. März 2026, vorgesehen. Wahlberechtigte mit beantragtem Wahlschein erhalten die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl automatisch, sofern sie im Antrag keinen abweichenden Wunsch angegeben haben.
Erreicht auch im zweiten Wahlgang (Stichwahl) kein Kandidat die erforderliche Mehrheit, kommt keine Direktwahl zustande. In diesem Fall wählt der Kreistag den Landrat oder die Landrätin.
Rechtsgrundlage für die Wahl ist das Kommunalwahlgesetz des Landes Brandenburg (BbgKWahlG).
Ergänzender Hinweis zum Quorum und der Anzahl der Wahlberechtigten: Zuzüge, Wegzüge, verstorbene Personen, durch Geburtstag erstmalig wahlberechtigt: es können sich bis zuletzt Änderungen in der Anzahl der Wahlberechtigten ergeben. Die Wahlbehörden melden auf Abforderung der Kreiswahlleitung regelmäßige Zwischenstände zur Zahl der Wahlberechtigten. Am Freitag, 13. Februar 2026 erhält die Kreiswahlleitung von den Kommunen den aktuellsten Stand der Wahlberechtigten. Diese Zahl wird für die Wahl verwendet. Erst mit der Kontrolle der Niederschriften durch den Kreiswahlausschuss am 17. Februar 2026 steht das finale Quorum fest.




