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Briefwahl beantragen

Bei der Landratswahl am Sonntag, dem 15. Februar, wählen die Menschen im Landkreis Elbe-Elster ihren Landrat für die kommenden acht Jahre. Zur Auszählung des Briefwahlergebnisses sind 11 Briefwahlvorstände bei der Kreiswahlleitung gebildet.

Wer am Wahltag nicht im Wahllokal wählen kann oder möchte, hat die Möglichkeit der Briefwahl. Dazu ist ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins bei den zuständigen Stellen der Gemeinden zu stellen. Das sind im Landkreis Elster-Elster die Bürgerbüros/Einwohnermeldeämter bei den Städten, der Gemeinde, den Ämtern und der Verbandsgemeinde. Nach Bearbeitung werden die Briefwahlunterlagen (Wahlschein, Stimmzettel, Umschläge, Merkblatt und Anleitung) bereitgestellt. Die jeweiligen Beantragungs- und Abgabefristen sollten unbedingt beachtet werden. Die Gemeinden informieren auf ihren Internetseiten über die möglichen Antragswege und Fristen.

Bei persönlicher Abholung vor Ort in den Bürgerbüros/Einwohnermeldeämtern können Briefwahlunterlagen in der Regel bis Freitag, 13. Februar 2026, ausgegeben werden. Die Wahl kann auch direkt vor Ort vorgenommen werden und die Unterlagen werden dann durch die Gemeinde sicher verwahrt und dann der Kreiswahlleiterin beim Landkreis Elbe – Elster zugeleitet. Der ausgefüllte Wahlbrief muss andernfalls rechtzeitig spätestens um 18 Uhr am Wahltag bei der Kreiswahlleitung eingehen. Er kann bis ca. 11 Uhr bei den zuständigen Wahlbehörden abgegeben oder eingeworfen werden. Am Mittag werden die Wahlbriefe letztmalig zur Kreiswahlleitung gebracht. Wer sicher gehen möchte, kann die Unterlagen am Sonntag bis 18 Uhr persönlich in den Briefkasten des Landkreises Elbe-Elster, Ludwig-Jahn-Straße 2 in Herzberg (Elster) einwerfen, dieser wird auch am Wahlsonntag regelmäßig geleert.

Sofern Sie sich entscheiden, Ihre Wahlhandlung doch direkt am Wahltag im Wahllokal vorzunehmen, können Sie dies dort unter Vorlage des erteilten Wahlscheins erledigen. Bitte bringen Sie auch die weiteren Briefwahlunterlagen, die Sie erhalten haben mit, um eine ordnungsgemäße Vernichtung zu gewährleisten.

Die Beantragung kann gemäß der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) folgendermaßen erfolgen:

• Sie sprechen persönlich bei der Stadt-, Gemeinde-, Amtsverwaltung oder der Verwaltung der Verbandsgemeinde in den Bürgerbüros/Einwohnermeldeämtern vor und holen den Wahlschein dort ab.

• Sie stellen einen schriftlichen Antrag (hierfür bspw. auch Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung)

• Sie beantragen den Wahlschein auf elektronischem Weg, sofern Ihre Verwaltung ein solches Verfahren anbietet (Online-Antrag, E-Mail).

• Sie bitten eine Vertretung, die Ihre schriftliche Vollmacht besitzt, die Unterlagen für Sie abzuholen.

Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

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