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Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind alle Deutschen sowie Bürgerinnen und Bürger anderer EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind, ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis Elbe-Elster haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Die Wahlbenachrichtigungen werden den Wahlberechtigten spätestens drei Wochen vor dem Wahltag zugestellt. Es sind im Landkreis rund 85.000 Personen wahlberechtigt.

Sie sind kurzfristig zugezogen?

Wer sich noch kurzfristig in der Zuzugsgemeinde anmeldet, wird umgehend von der zuständigen Wahlbehörde in das Wahlberechtigtenverzeichnis eingetragen und erhält eine Wahlbenachrichtigung.

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