Informationspflichten des Amts für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft
- Bearbeitung Agrarförderanträge
- Erstellen und Führen eines Klärschlammkatasters
- Mitwirkung beim Erwerb von Landwirtschaftlichen Flächen
- Landpachtsvertragsanzeige
- Förderung von Bienenhaltern
- Verwaltung von Abtretungen
- Zulassung aller Transporteure von Tieren, Ausstellen von Befähigungsnachweisen von Fahrern und Betreuern von Tiertransporten
- Registrierung aller Lebensmittel, Bedarfsgegenstände-, Kosmetik-, Tabak- und Futtermittelunternehmer, Zulassung von Lebensmittelunternehmern, die tierische Lebensmittel verarbeiten
- Registrierung aller Jagdausübungsberechtigter
- Registrierung aller Nutztierhalter und Tierhalter
- Registrierung aller Sachkundiger zum Betäuben und Töten von Tieren
- Zulassung oder Registrierung aller Betriebe, die tierische Nebenprodukte handhaben
- Registrierung aller Inhaber einer Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz
- Registrierung tierärztlicher Hausapotheken
- Registrierung sachkundiger Personen zur Entnahme von Trichinenproben