FAQ Breitband
Häufig gestellte Fragen zum Thema Breitband
Wer baut aus?
Der Landkreis EE ist nicht Bauherr, Betreiber oder Inhaber der neu zu schaffenden digitalen Infrastrukturen, sondern Koordinator des Fördermittelprogramms Breitbandausbaus 2.0.
Der Landkreis EE wurde in zwei Projektgebiete, Landkreis EE_ Nord und Landkreis EE_Süd aufgeteilt. Gegenwärtig werden zwei EU-weite Ausschreibungen mit Hilfe der beauftragten Consulter für den geförderten Glasfaserausbau vorbreitet. Wenn nach erfolgreicher Beauftragung eines Telekommunikationsunternehmen ein Projekt umgesetzt wurde, gehen die Netze in das Eigentum des jeweiligen Konzessionärs/Betreiber über. Der Landkreis führt lediglich über einen Zeitraum von 7 Jahren nach Inbetriebnahme die Zweckbindungsaufsicht durch. Solange dürfen keine Anschlüsse liquidiert oder qualitätsmindernden Rückbauten vorgenommen werden.
Wie wird Glasfaserausbaus durchgeführt?
Der Staat unterstützt mittels Fördermittelgeldern aus dem Bundesprogramm des Bundes für Digitales und Verkehr (BMDV) sowie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, und Energie (MWAE) des Landes Brandenburg den Glasfaserausbau dort, wo dies nicht durch den eigenwirtschaftlichen Ausbau eines Telekommunikationsunternehmen selbstständig erfolgt. Er vergibt stattdessen sogenannte Netzerrichtungs- und Netzbetriebskonzessionen an Telekommunikationsunternehmen.
Welche zwei Arten gibt es?
Eigenwirtschaftliche Glasfaserausbau:
Ein Telekommunikationsunternehmen (TKU) führt den eigenwirtschaftlicher Glasfaserausbau ohne Fördermittel durch. Vereinzelt im Rahmen eines Kooperationsvertrages mit der Stadt oder Gemeinde. Ein erfolgreicher eigenwirtschaftlicher Ausbau erfolgt nur dann, wenn genügend Haushalte entsprechende Vorverträge unterschrieben haben.
Geförderter Glasfaserausbau:
Unter dem gefördertem Glasfaserausbau versteht man Projekte einer Gebietskörperschaft, die mit Hilfe von Bund- und/oder Landesmitteln umgesetzt werden. Um eine Förderung zu erhalten, müssen strenge Vorgaben eingehalten werden. Der geförderte Ausbau kann nur dort in Betracht gezogen werden, wo im Vorfeld durch ein Markterkundungsverfahren ein Marktversagen festgestellt wurde. Es kann somit keine Förderung in Gebieten erfolgen, in denen durch ein Telekommunikationsunternehmen ein Ausbau innerhalb der nächsten drei Jahre geplant ist oder bereits umgesetzt wird. Zudem setzen die Förderrichtlinien Aufgreifschwellen voraus, wodurch eine Förderung nur dann erfolgen kann, wenn eine definierte Mindestdownloadrate nicht erreicht wird. Im aktuell laufenden Graue-Flecken-Programm kann eine Förderung nur für Adresspunkte in Erwägung gezogen werden, wo die Downloadrate weniger als 100 Mbit/s beträgt.
Unbebaute Grundstücke, Gartenanlagen, Garagen, Ruinen etc. ohne Adresse sind grundsätzlich nicht förderfähig.
In der Zeitung heißt es, Fördermittel sind bewilligt oder der vorläufige Fördermittelbescheid ist da. Wann wird dann gebaut?
Fördermittel für Breitband sind eine freiwillige Leistung von Bund und Land. Zusätzlich sind die Mittel mit einer Vielzahl an Auflagen und Vorgaben der Zuwendungsgeber bereits im Vorfeld der Antragsstellung verbunden. Die Bearbeitung bei den Zuwendungsgebern dauert oft mehrere Monate.
Viele Vorarbeiten haben Zuwendungsempfänger bis zur Mittelbewilligung schon geleistet, um antragsberechtigt zu werden.
Arbeiten für den notwendigen Bau von Anlagen werden mit der Bewilligung erst zulässig. Mit der Sicherung der Mittel kann der Landkreis Elbe-Elster als Zuwendungsempfänger die Leistungen ausschreiben. Für den Landkreis bedeutet dies EU-weite Ausschreibungen. Hierbei laufen die Ausschreibungen über in den Verfahren vorgegebene Mindestfristen mehrere Monate lang. Nach Zuschlagserhalt können die Planungsfirmen loslegen. Wenn die Planungen abgeschlossen und die Bauarbeiten über eine eigene Ausschreibung vergeben sind, startet der eigentliche Bau. Zwischen Nachricht zum Förderbescheid in der Zeitung und Baubeginn liegen damit in der Regel mindestens mehrere Monate.
Wo genau wird ausgebaut?
Der Ausbau findet ausschließlich in genau definierten Erschließungsgebieten statt. Angeschlossen werden nur Eigentümer deren bisherige Download-Übertragungsrate unter 30 Mbit/s liegt. Das ist ein Förderkriterium der EU und des Bundes, bei dem es keinen Handlungsspielraum gibt.
Wo sehe ich, ob mein Haus einen Anschluss erhält?
Wo sehe ich ob meine Adresse angeschlossen werden wird?
Alle Gebäude beziehungsweise Adresspunkte innerhalb der in den Online-Karten dargestellten Ausbaugebiete sind Gegenstand der geplanten Erschließung.
Bitte beachten Sie: Die Daten werden gegenwärtig noch regelmäßig angepasst und ergänzt und sind damit erst unmittelbar vor dem jeweiligen Projektstart/Baustart vollständig und verbindlich.
Mein Grundstück ist nicht förderfähig, kann ich trotzdem einen Glasfaseranschluss bekommen?
In diesem Falle, können Sie sich mit dem ausbauenden Unternehmen in Verbindung setzen und Ihr Interesse an einem Glasfaseranschluss bekunden. Über die Möglichkeiten eines zusätzlichen Anschlusses sowie die anfallenden Kosten und die Verlegung informiert Sie dann das ausbauende Unternehmen.
Wie werde ich über den Ausbau informiert?
Wenn Ihre Adresse alle Voraussetzungen erfüllt und damit zu den unterversorgten Bereichen im Ausbaugebiet gehört, wird der Landkreis Elbe-Elster im Vorfeld des Ausbaus Kontakt zu Ihnen aufnehmen. Ebenso wird Ihnen auch auszubauende Telekommunikationsunternehmen als Betreiber des Infrastrukturnetzes Informationen zur Verfügung stellen.
Bis dahin können Sie sich gerne hier auf unserer Landkreis Website über die derzeitigen Themen und Entwicklungen informieren.
Wer bekommt einen geförderten Glasfaseranschluss?
Für die Abgrenzung des geförderten Ausbaugebietes ist nach den aktuellen Breitbandförderrichtlinie 2.0 die durch die privaten Netzanbieter gemeldete theoretische Versorgung mit mind. 30 Mbit/S maßgebend. In der Realität weichen die tatsächlich erreichten Datenraten oftmals aufgrund vielfacher Faktoren von der theoretischen Versorgung ab. Einige Faktoren sind bspw. die Entfernung zum nächsten Kabelverzweiger, die verwendete Technik im Kabelverzweiger oder die Anzahl an Nutzern, welche gleichzeitig im Internet surfen.
Was sind weiße und graue und schwarze Flecken“?
Weiße Flecken
Eine Adresse wird als weißer Fleck bezeichnet, wenn keine Bandbreite von mindestens 30 Mbit/s zur Verfügung steht und nach der Markterkundung kein Netzbetreiber einen Ausbau innerhalb von drei Jahren durchführt. Sie gilt dann als unterversorgt. Bund und Land haben zur Erschließung dieser weißen Flecken entsprechende Programme ins Leben gerufen. Kommunaler Ausbau ist dort als freiwillige Leistung möglich, ohne dass ein Anspruch darauf besteht oder geltend gemacht werden kann.
Zudem hat der Bund Sonderaufrufe gestartet, bei denen Schulen, Krankenhäuser, Gewerbe-/Industriegebiete sowie Häfen gesondert betrachtet werden können.
Graue Flecken
Anschlüsse nach den Förderrichtlinien des Bundes gelten als grauer Fleck, wenn eine Bandbreite von weniger als 100 Mbit/s zur Verfügung steht und kein eigenwirtschaftlicher Ausbau innerhalb von drei Jahren durch einen Netzbetreiber durchgeführt wird. Sie werden als sogenannte graue Flecken bezeichnet. Mit der Förderrichtlinie 2.0 wird gegenwärtig beabsichtigt mittels staatlicher Förderung auch diese Flecken mittels Förderung zu erschließen, um der deutschlandweiten Gigabit Versorgung 2025 näher zu kommen.
Schwarze Flecken
Schwarze Flecken liegen vor, wenn gigabitfähige FTTB- oder HFC-Netze an den Anschlüssen vorhanden sind bzw. über zwei Betreiber zur Verfügung stehen. In diesen Bereichen werden in der Regel keine staatlichen Beihilfen gewährt.
Warum ist mein Wohnort, mein Grundstück oder mein Adresspunkt nicht im förderfähigen Glasfaserausbau erfasst?
Entweder wird derzeit Ihr Anschluss schon mit mehr als 100 MBit/s im Download versorgt oder ein weiterer Verhinderungsgrund könnte sein, dass ein Telekommunikationsunternehmen (TKU) im Rahmen des Markterkundungsverfahrens (MEV) eine Eigenausbaumeldung abgegeben hat und damit Ihr Wohngebiet eigenwirtschaftlich ohne Förderung ausbauen wird.
Unbebaute Grundstücke, Gartenanlagen, Garagen, Ruinen etc. ohne Adresse sind grundsätzlich nicht förderfähig.
Warum werde ich beim Breitbandprojekt nicht berücksichtigt?
Mein Nachbar bekommt einen Anschluss, ich nicht. Warum?
Geförderter Ausbau geschieht niemals flächendeckend, sondern anschlussgenau für Unterversorgte Adresspunkte. Deshalb kann es beim Nachbarn schon wieder anders sein. Bautechnisch ist das in vielen Fällen nicht effektiv. Deshalb werden auch Anschlüsse, die unmittelbar an der Trasse liegen, gefördert. Das geht aber nur, wenn die Punkte zwischen zwei „weißen Flecken“ (weniger als 30 Mbit/s im Downstream) liegen.
Mein Haus liegt nicht im Ausbaugebiet, kann ich trotzdem einen Glasfaseranschluss bekommen?
In diesem Falle, können Sie sich mit dem ausbauenden Unternehmen in Verbindung setzen und Ihr Interesse an einem Glasfaseranschluss bekunden. Über die Möglichkeiten eines zusätzlichen Anschlusses sowie die anfallenden Kosten und die Verlegung informiert Sie dann das ausbauende Unternehmen.
Planungen
Welche Vorteile verschafft mir der Glasfaserausbau und mein Glasfaseranschluss?
Warum sollte ich Glasfaser ins Haus legen lassen?
Ein Glasfaseranschluss steigert den Wert Ihrer Immobilie. Das Glasfasernetz kann für alle Kommunikationsmedien genutzt werden. Fernsehen, Telefon und Internet werden auf verschiedenen Frequenzen übertragen und gewährleisten damit eine schnellere und störungsfreie Datenübertragung ohne Geschwindigkeitsverlust. Bisherige Anschlüsse (über Kupferkabel) können dadurch ersetzt oder gegebenenfalls parallel weiter betrieben werden.
- Aufwertung Ihrer Immobilie
- Datenübertragung ohne Verluste
- Übertragung in Echtzeit ohne Verzögerung
- Stabiler und leistungsstarker Anschluss
- Zukunftssichere Infrastruktur
- Maximale Qualität
- Lichtgeschwindigkeit für Streaming Dienste
- umweltfreundlicher – keine elektromagnetischen Strahlungen
- Zukunftsfähig für Home-Office und Home-Schooling
Wie läuft der Glasfaserausbau ab?
Der Ausbau erfolgt in drei Phasen
- vor dem Ausbau, hier ist ihre Mitwirkung gefragt
- der Ausbau des Glasfasernetzes bis zum Grundstück
- der Weg der Glasfaser bis ins Haus
Wie kommt der Anschluss ins Haus?
Die Verlegung eines Glasfaserkabels erfolgt im Normalfall unterirdisch in einem Leerrohr. Sofern Ihr Gebäude nicht schon über ein freies Leerrohr bis zum öffentlichen Verkehrsraum verfügt, muss dies neu verlegt werden. Hierbei kommen je nach Untergrundbeschaffenheit und Länge der zu überwindenden Strecke unterschiedliche Verlegemethoden wie beispielsweise „Einschießen per Erdrakete“, Spülbohrung oder gegebenenfalls auch Verlegung im Graben zum Einsatz. Die optimale Verlegemethode wird zwischen Ihnen und dem Dienstanbieter abgestimmt.
So kommt Glasfaser zu Ihnen nach HauseWie läuft eine Bauphase ab?
- Errichtung des zentralen PoP (Point of Presence)
- Verlegung der Unterverteiler und Leerrohre in den Straßen
- Tiefbaumaßnahmen auf Ihrem Gelände und die Kabelzuführung ins Gebäude (HÜP)
- Einblasen der Glasfaser-Kabel in die Rohre und Anschluss
- Passive Aktivierung des Anschlusses
Der Tiefbau in der Straße und Ihr eigentlicher Hausanschluss werden nicht zeitgleich stattfinden, da unterschiedliche Bautrupps zum Einsatz kommen. So kann es passieren, dass auf Ihrem Grundstück erst viel später nach den Arbeiten in der Straße gebaut wird.
Welche Glasfaser-Ausbaustufen gibt es?
Wie kommt der Anschluss ins Haus?
Die Verlegung eines Glasfaserkabels erfolgt im Normalfall unterirdisch in einem Leerrohr. Sofern Ihr Gebäude nicht schon über ein freies Leerrohr bis zum öffentlichen Verkehrsraum verfügt, muss dies neu verlegt werden. Hierbei kommen je nach Untergrundbeschaffenheit und Länge der zu überwindenden Strecke unterschiedliche Verlegemethoden wie beispielsweise „Einschießen per Erdrakete“, Spülbohrung oder gegebenenfalls auch Verlegung im Graben zum Einsatz. Die optimale Verlegemethode wird zwischen Ihnen und dem Dienstanbieter abgestimmt.
Wie erfolgt die Verlegung im Haus?
Die Verlegung im Gebäude erfolgt nicht im Rahmen des geförderten Ausbaus, sondern ist kostenpflichtig. Dazu werden durch die ausbauenden Unternehmen nach Projektstart Beratung und Lösungsvarianten für die gegebenenfalls noch notwendigen Installation- und Servicearbeiten im Haus angeboten. Optional können Sie einen alternativen Dienstleister mit der Verlegung im Haus beauftragen.
So kommt die Glasfaser zu Ihnen / Verkabelung im Gebäude



