Handelsklassenüberwachung
Die amtliche Handelsklassenüberwachung dient u.a. der Förderung der Qualität und Markttransparenz von Agrarprodukten und somit auch dem Verbraucherschutz. Im Land Brandenburg sind für die handelsklassenrechtliche Überwachung im Einzelhandel sowie auf Märkten die Landkreise zuständig. Gesetzliche Vorschriften sind für Eier, Geflügel sowie Obst und Gemüse in EU- und Bundesnormen festgelegt. Bei den einzelnen Produkten gibt es unterschiedliche Vorschriften bezüglich privater oder gewerblicher Vermarktung.
Zur Information stehen Ihnen nachfolgende Merkblätter zur Verfügung:
Merkblatt für das Inverkehrbringen von Geflügelfleisch HKL-05
Merkblatt für das Inverkehrbringen von Hühnereiern durch Erzeuger HKL-02