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Handelsklassenüberwachung

Die amtliche Handelsklassenüberwachung dient u.a. der Förderung der Qualität und Markttransparenz von Agrarprodukten und somit auch dem Verbraucherschutz. Im Land Brandenburg sind für die handelsklassenrechtliche Überwachung im Einzelhandel sowie auf Märkten die Landkreise zuständig. Gesetzliche Vorschriften sind für Eier, Geflügel sowie Obst und Gemüse in EU- und Bundesnormen festgelegt. Bei den einzelnen Produkten gibt es unterschiedliche Vorschriften bezüglich privater oder gewerblicher Vermarktung.

Zur Information stehen Ihnen nachfolgende Merkblätter zur Verfügung:

Merkblatt für das Inverkehrbringen von Geflügelfleisch HKL-05

Merkblatt für das Inverkehrbringen von Hühnereiern der Güteklasse A durch gewerbliche Einrichtungen HKL-03

Merkblatt für das Inverkehrbringen von Hühnereiern durch Erzeuger HKL-02

Merkblatt Lebensmittelhygienische Anforderungen an die Direktvermarktung von Geflügel- und Kaninchenfleisch FLH-06

Eier ohne Stempel und Rückverfolgbarkeit

Eier ohne Stempel und Rückverfolgbarkeit
 

 

woher stammen die Gurken?

woher stammen die Gurken?

 

Öffnungszeiten

Monntag
07:00 bis 16:00

Dienstag
07:00 bis 17:00

Mittwoch
07:00 bis 16:00

Donnerstag
07:00 bis 16:00

Freitag
07:00 bis 12:30

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