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Zuschuss für Auszubildende zu den Kosten der Unterkunft und Verpflegung bei notwendiger auswärtiger Unterbringung während des Berufsschulbesuchs

Wer ist anspruchsberechtigt?

Laut der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für die notwendige auswärtige Unterbringung von Azubis mit einem Berufsaus-bildungsvertrag in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung im Land Branden-burg erfolgt eine Bezuschussung der Übernachtungs- und Verpfle-gungskosten, wenn die tägliche Hin- und Rückfahrt zwischen Wohnort und Berufsschule 3 Stunden übersteigt und der Azubi somit auf auswärtige Unterbringung angewiesen ist (z. B. Wohnheim, Pension).

Ebenfalls anspruchsberechtigt sind Azubis, deren gewöhnlicher Aufenthalt im Land Brandenburg ist und die Ausbildungsstätte in einem anderen Bundesland liegt, in dem der Azubi nachweislich keine Zuschüsse gewährt bekommt (Ablehnungsbescheid erforderlich) und die tägliche Anfahrt zur Berufsschule ebenfalls nicht zugemutet werden kann.

Die Zuschüsse werden je tatsächlich nachweislich in Anspruch genommenen Unterbringungstag während der schulischen Ausbildung gewährt, wobei An- und Abreisetag im Rahmen der Verpflegungs-aufwendungen jeweils als halbe Tage gerechnet werden. Unterrichtsfreie Tage, Sonn- und Feiertage, Prüfungstage, die zwischen Unterrichtstagen liegen, werden grundsätzlich nicht bezuschusst. Von der Bezuschussung ausgeschlossen sind u.a. unentschuldigte Fehltage sowie durch Eigenverschuld zu zahlende Tage der Nichtanwesenheit in der Unterkunft.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Die Höhe des Zuschusses beträgt 50 % der entstandenen Unterkunfts- und Verpflegungskosten je tatsächlichen Aufenthaltstag, mit einer Begrenzung von maximal 10,00 € pro Tag.

Wann wird der Zuschuss beantragt?

Die Zuschüsse werden jeweils als nachträgliche Leistung für ein Schulhalbjahr gewährt. Die Anträge sind nach Ablauf eines jeden Schulhalbjahres bis spätestens zum 31. März (1. Schulhalbjahr) oder 30. September (2. Schulhalbjahr) beim Landkreis Elbe-Elster, Sozialamt/ Bürgerservice einzureichen. Zur Wahrung der Abgabetermine können Anträge grundsätzlich zunächst unvollständig eingereicht werden!

Dokumente

Antrag der Zuschüsse zur auswärtigen Unterbringung

Ausfüllhilfe zum Antrag der Zuschüsse zur auswärtigen Unterbringung

Online-Antrag (ELANZUVER)

Richtlinie für Unterkunft und Verpflegung

Flyer zur finanziellen Unterstützung von Auszubildenden des Landes Brandenburg

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