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Fahrtkostenzuschuss für Auszubildende

Gemäß § 112 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) in Verbindung mit der Satzung des Landkreises Elbe-Elster zur Über-nahme von Beförderungsleistungen bzw. Bezuschussung von Fahrt-kosten für Auszubildende erstattet das Sozialamt anteilig die Fahr-kosten der Auszubildenden.

  • Schülerbeförderungssatzung vom 8. März 2022

Wer ist anspruchsberechtigt?

  • Vollzeitschüler in den Bildungsgängen der Oberstufenzentren, die ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Elbe-Elster haben

  • Auszubildende an Oberstufenzentren mit einem Berufsausbil-dungs- oder Arbeitsverhältnis, deren im Lehrvertrag benannte Ausbildungs- oder Arbeitsstätte im Landkreis Elbe-Elster liegt

  • Auszubildende in einem Bildungsgang nach § 15 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3e BbgSchulG, die ihre Ausbildungsstätte in einem an den Landkreis Elbe-Elster grenzenden Bundesland haben, die schulische Ausbildung am Oberstufenzentrum Elbe-Elster absol-vieren, nach-weislich im benachbarten Bundesland nicht anspruchsberechtigt sind und im Landkreis Elbe-Elster ihren Wohnsitz haben.

  • Schüler des zweiten Bildungsweges, wenn sie einen Abschluss der 9. oder 10. Klasse an der Kreisvolkshochschule des Land-kreises Elbe-Elster anstreben

In welcher Form erfolgt die Bezuschussung?

Für die Berechnung der entstandenen Fahrtkosten wird lediglich der kostengünstigste Tarif des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zugrunde gelegt.

Auszubildende mit eigenem Einkommen (BAföG, BAB oder Ausbildungs-vergütung über 50,00 €, die entsprechend dieser Satzung einen Anspruch auf Erstattung der Fahrkosten geltend machen, haben einen Eigenanteil zu erbringen. Der Eigenanteil staffelt sich ent-sprechend nach der Höhe der Ausbildungsvergütung.

Für Schüler/Auszubildende mit einem Einkommen über 450,00 € entfällt der Zuschuss des Landkreises gänzlich. Als maßgebliches Einkommen des Auszubildenden wird das Bruttoeinkommen heran-gezogen.

Wann stelle ich den Antrag?

Die Bezuschussung von entstandenen Fahrtkosten erfolgt als nach-trägliche Leistung. Für die Bezuschussung der Fahrtkosten werden folgende Abrechnungszeiträume festgelegt:

1. 
Schuljahresbeginn bis Ende Oktober
(Abgabetermin: 30.11.)
2.
1. November bis einschließlich Februar
(Abgabetermin: 31.03.)
3.
1. März bis Schuljahresende
(Abgabetermin: 31.08.)
4.
gesamtes Schul- bzw. Ausbildungsjahr
(Abgabetermin: 31.08.)

  
Zur Wahrung der Abgabetermine können Anträge grundsätzlich zunächst unvollständig eingereicht werden!

Dokumente

Antrag Fahrtkostenzuschuss

Flyer Fahrtkostenzuschuss

VBB Azubi Abo

Satzung Schülerbeförderung (08.03.2022)

Allgemeine Info zur neuen DSGVO

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